Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 17 (1905)
- Issue
- 5 (5.1905)
- Date
- 1905-05-01
- Page
- Seite 29 (sequence 29)
- Language
- German
- Belongs to
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29 Es kann höchstens vorkommen, dass er bei direkten Angriffen auf das Organ des Bewusstseins zufälliger Weise unmittelbar eintritt. Das kann der Fall sein, wenn es gelingt, das in dem grossen Kopfe des Ochsen liegende, durch ein doppeltes Knochengehäuse geschützte, verhältnismässig kleine Gehirn mit einem einzigen Schlage in seiner vorderen Masse gründlich zu erschüttern, wenn es sich fügt, dass der Bolzen der Schlachtmaske durch einen einzigen Hieb eingetrieben wird und Partien des Gehirns, auf deren Funktion das Bewusstsein beruht, so beschädigt, dass sie sofort aufhören muss, oder wenn eine Kugel so einschlägt, dass sie die noch immer nicht bestimmbaren Oertlichkeiten beider Hemisphären des Gehirns, von denen das Bewusstsein ausgeht, gleichzeitig durchdringt oder sich gar so verirrt, dass sie den sogenannten Lebensknoten im verlängerten Mark zerstört. Auf Grund solcher, von dem zufälligen Zusammentreffen verschiedener Umstände abhängiger glücklicher Ausnahmsfälle die in Betracht gezogenen drei Tötungsarten an und für sich als Betäubungen zu bezeichnen, ist so falsch, wie wenn jemand den Verkauf der Lose gewisser Staatslotterien als Haupttrefferverkauf bezeichnen würde. Ihr normaler Verlauf ist, dass, selbst wenn das Tier schon auf den ersten Schlag zu Boden stürzt, ihm noch mehrere Hiebe beigebracht werden müssen, um es in dieser Lage zu erhalten, dass auf den Stift der Schlagmaske mehreremal geschlagen werden muss, bis er gan>s eindringt, und dass der Schuss der Siegmundischen Maske oder der Pistole so ausfällt, dass das Tier sehr schwer verletzt zusammenstürzt, das Bewusstsein aber erst später entweder infolge einer andauernden Störung der es herbeiführenden Gehirnfunktionen oder, was weit öfter zutrifft, infolge des rasenden Schmerzes verliert. Sind das nicht betäubungslose Schlachtungen, schmerzhafte Eingriffe in das Leben der Tiere bei ihrem vollen Bewusstsein? Und erst, wenn anstatt drei- bis fünfmal sechs-, acht- bis zehnmal auf den Kopf des armen Tieres geschlagen werden muss, weil die Beschaffenheit seines Schädels von der normalen Art abweicht, weil ein Fleischerjunge an seinem Kopfe das Schlagen lernen oder üben soll, um es so von Kopf zu Kopf im Laufe der Zeit allmählich zur Schlagtüchtigkeit zu bringen, oder weil die Kraft der Hand, die den Hammer führt, der Härte und Stärke des Schädels, den sie zertrümmern soll, aus irgend einem Grunde nicht ganz entspricht. In was für einem Verhältnisse steht eine solche durchaus nicht seltene Schlachtung zur Betäubung? In keinem besseren als das Zahnreissen zum Schlafe der Gerechten.6) 6) Eine regelrechte Tierquälerei bedeutet der Stirnschlag, wenn er hei Schafen angewendet wird. Das starke, oft durch Hornansätze geschützte Schädeldach und die verhältnismässig geringe Schwere des Kopfes bewirkt, dass das Schlagen in den allermeisten Fällen zur furchtbaren Marter wird.