Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 17 (1905)
- Issue
- 5 (5.1905)
- Date
- 1905-05-01
- Page
- Seite 10 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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10 ziellen und industriellen Korporationen die Forderung nach gleichartiger Behandlung der Pässe jüdischer .Reisender in Eussland in Anregung gebracht haben. Wir haben ferner Vorsorge getroffen, dass solche russische Emigranten, welche als subsistenzlos Gefahr laufen, nach dem Vagabundengesetze behandelt und an die russische Grenze abgeschoben zu werden, uns überstellt und so vor dem traurigen Schicksale, das ihnen bei der Rückkehr nach Russland bevorstünde, bewahrt werden. Vier Emigranten, die vor 2 Wochen in Przemysl widerrechtlich verhaftet wurden, sind über unsere Intervention aus der Haft entlassen worden. Insgesamt hat das Rechtsschutzbureau im Berichtsjahre in 278 Fällen zu intervenieren gehabt. Die „Oesterreichisch-Israelitische Union" hat im Jahre 1904r ihrer langjährigen Tradition entsprechend, auch in die Wahlen für den Wiener Kultusvorstand eingegriffen. Das über unsere Anregung gebildete Wahlkomitee berief unseren Vizepräsidenten Herrn kais. Rat Anninger an seine Spitze, und es bekundete sich hier der Vorteil einer festen Organisation in dem erfreulichen Umstände, dass es gelungen ist, alle Parteien und Gruppen der Judenschaft auf eine einheitliche Kandidatenliste zu vereinigen, so dass nach langer Zeit zum erstenn-ale wieder eine kampflose Wahl vollzogen werden konnte. Neben der Verteidigung der bürgerlichen Rechte unserer Glaubensgenossen, ihrer Ehre, ihrer moralischen und materiellen Existenz war es unsere angelegentliche Sorge, unsere Organisation weiter auszubauen und durch mündliche Belehrung bis in die kleinsten Kultusgemeinden hinein die Kenntnis von dem Bestände der „Oesterreichisch-Israelitischen Union" und ihrer Rechtsseh utztätigkeit zu tragen. Dabei leitete uns vor Allem die Absicht, auch die ärmsten und kulturell rückständigsten Schichten unserer Glaubensbrüder in den entlegensten Gebieten wissen zu lassen, dass sie bei uns gegen jede unrechtmässige Verfolgung unentgeltlichen Schutz finden. Wo immer ein Jude wegen seines Glaubens unschuldig zu leiden hat, tritt der von uns gewährte Rechtsschutz selbsttätig in Kraft. Es ist selbstverständlich, dass wir bei den Wandervorträgen auch Wert auf die Ausdehnung unseres Mitgliederkreises legen, wir betonen jedoch ausdrücklich, dass die Gewährung des Rechtsschutzes von der Mitgliedschaft unabhängig ist und dass unser Eifer eher erhöht als gemindert wird, wenn wir einen armen und hilflosen Juden vor uns haben. Wir haben das Werk der Zusammenfassung aller wirksamen Kräfte des Judentums zu entschlossener Selbstverteidigung unermüdlich fortgesetzt und zu diesem Zwecke auch im abgelaufenen Jahre unseren Sekretär zur Abhaltung von Wandervorträgen entsendet. Es wurden Versammlungen abgehalten, respektive der persönliche Kontakt hergestellt oder erneuert in den Kultusgemeinden Budweis, Wodnian, Pisek,