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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1905-05-01 · 5 (5.1905) · p. Seite 4

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
17 (1905)
Issue
5 (5.1905)
Date
1905-05-01
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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4 verschärfte Anwendung des objektiven Verfahrens erzielt und die Beschlagnahme antisemitischer Blätter in Linz, Innsbruck, Eger, Zwittau, Trebitsch, Tachau, Klagenfurt, Wodnian und Leitmeritz bewirkt (Beifall). Bei der mündlichen Aussprache, welche wir im Verlaufe dieser Aktion mit dem derzeitigen Leiter des Justizministeriums gepflogen haben, wurde auch die Unzuträglichkeit berührt, dass beschlagnahmte Artikel im Wege einer parlamentarischen Interpellation immunisiert werden. Die einzig mögliche Remedur gegen diesen Missbrauch der parlamentarischen Tribüne läge in einer verschärften Anwendung der Disziplinargewalt des Präsidenten nach der Richtung, dass die Verlesung strafgesetzlich inkriminierter Stellen einer solchen Interpellation nicht zugelassen würde. Eine solche Remedur wurde bereits im Herrenhause durch einen Antrag auf Abänderung des Gesetzes über die Geschäftsordnung des Reichsrates angeregt. In das Gebiet des wirtschaftlichen Antisemitismus fällt auch eine Petition der marktbesuchenden Kaufleute an den niederösterreichischen Landtag, in welcher die Trennung der christlichen von den jüdischen Marktfahrern verlangt wurde und der Beschluss desselben Landtages, an der Exportakademie aus Landesmitteln zwei Stipendien zu je Kronen 600.— für Bewerber arischer Abstammung zu errichten. Gegen die Absicht, eine Scheidung der christlichen von den jüdischen Marktfahrern durchzuführen, haben wir die Intervention der niederösterreichischen Handels- und Gewerbekammer mit Erfolg angerufen. Der Antrag Schneider auf Errichtung konfessioneller Stipendien aus allgemeinen Steuergeldern an der Exportakademie gab uns Veranlassung, den Statthalter Grafen Kielmansegg aufzufordern, dass er namens der Regierung gegen einen solchen verfassungswidrigen Beschluss Einsprache erhebe. Wir haben dem Herrn Statthalter hiebei auch nicht verhehlt, dass dieser Beschluss nicht nur der staatsgrundgesetzlichen Rechtsgleichheit aller Staatsbürger, sondern auch den Grundlagen und Unterrichtszielen der Exportakademie widerstreite und von dieser selbst als ein Attentat an dem bisherigen friedlichen Bestände dieser Anstalt empfunden werde. Der Herr Statthalter hat diese Erklärung nicht abgegeben, und wir haben aus autoritativstem Munde die Versicherung erhalten, dass Graf Kielmansegg persönlich und ausschliesslich für diese Passivität verantwortlich zu machen ist. Dass eine Zurückweisung des Antrages Schneider im Sinne der Gesamtregierung gewesen wäre, beweist die Erklärung, welche nachträglich vom Leiter der Exportakademie, dem Hofrate im Handelsministerium Dr. Ritter von Rössler, abgegeben wurde und deren wesentliche Stelle lautet: „Wir machen und werden an der Exportakademie nie einen Unterschied der Nationalität und Konfession machen." (Beifall.) Wenn in Westösterreich unser AViderstand gegen die Untergrabung der wirtschaftlichen Existenz der Juden vielfach die

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