Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 17 (1905)
- Issue
- 4 (4.1905)
- Date
- 1905-04-01
- Page
- Seite 38 (sequence 38)
- Language
- German
- Belongs to
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Bö Nur in der Ansicht, dass die Juden eine rechtlose Volksmenge sind, findet die beschränkte Politik, die ihnen den Zutritt zur Aufklärung äusserst ersehwert, ihre Rechtfertigung. Eine ganze Reihe allgemeiner Lehranstalten ist für sie vollständig geschlossen; die Aufnahme jüdischer Kinder in die meisten allgemeinen Schulen ist auf einen nur sehr geringen Perzentsatz beschränkt und die Errichtung eigener privater und öffentlicher Schulen ist für die Juden durch kleinliche Verordnungen behindert; der Unterricht in der russischen Sprache ist in den jüdischen Volksschulen (Cheders) bei Kriminalstrafe untersagt, während in anderen Schulen auf jegliche Weise der Unterricht in jüdischer Sprache und jüdischer Geschichte erschwert wird. In Anbetracht des traurigen Zustandes der Aufklärung der Juden, ist die Generalversammlung der Ansicht: 1. eine richtige, den volkstümlichen und kulturellen Besonderheiten des jüdischen Volkes entsprechende Organisation der Aufklärung der Juden ist nur bei vollständiger Gleichmachung ihrer Rechte mit denen der übrigen Bevölkerung Russlands möglich; 2. als sichere Garantie der freien kulturellen Entwicklung und der vollständigen Gleichheit der Nationalitäten ist die Teilnahme von Volksvertretern, die durch allgemeines, gleiches, offenes und geheimes Stimmengeben aller Staatsbürger, ohne Unterschied von Nationalität, Konfession und Stand gewählt werden, an der Gesetzgebung und der Kontrolle der Verwaltung des Landes notwendig. St. Petersburg- (Eingabe der Juden an den Reichsrat.) Die „Russj" veröffentlicht eine Eingabe der Juden an den Reichsrat, die von 6050 Juden aus 22 russischen Städten unterzeichnet worden ist. Die Eingabe formuliert die Wünsche der jüdischen Bevölkerung, die sich mit teilweisen Zugeständnissen nicht befriedigen lassen wird, sondern völlige Gleichberechtigung vor dem Gesetz erwartet. Zum Schluss wird gesagt: Aber wir erwarten diese Gleichberechtigung nicht deshalb, weil die Juden danach den anderen Teilen der Bevölkerung Nutzen bringen könnten, oder weil die Bewilligung der Gleichberechtigung zur Hebung des Wohlstandes irgend jemandes beitragen würde; wir wünschen sie auch nicht als Entgelt etwa dafür, dass unsere Brüder auf den Gefilden der Mandschurei ihr Blut vergiessen, wie sie auch in früheren Kriegen vergossen haben; unsere Wünsche fussen auch nicht auf der historischen Tatsache, dass wir seit Jahrhunderten in dem Gebiete leben, das jetzt zum Bestände des russischen Reiches gehört. Wir fordern Geichiheit vor dem Gesetz als Menschen, als bewusste Bürger des heutigen Staates. Wir verlangen die Vernichtung aller uns bedrückenden Beschränkungen im Namen der einfachen Menschenwürde, im Namen der Grundlage jeder kulturellen Gesetzmässigkeit. Wir lassen ferner wissen, dass wir auch eine allmähliche Aufhebung der Beschränkungen als nicht genügend erachten. Was wir verlangen, stellt keine Summe von Vergünstigungen dar und kann daher nicht in Portionen verteilt werden Nicht von Erleichterung unseres Daseins ist die Rede, es handelt sich um Gleichberechtigung, um ungeschmälerte Gleichberechtigung. Wir erwarten die Gleichstellung unserer Rechte mit denen des russischen Volkes; dann werden wir gemeinsam mit allen Völkerschaften in Russland unser Geschick bestimmen, in freier Entwicklung unserer Kräfte zum Heile des Vaterlandes und der Menschheit." New-York. (Importierter Blutaberglaube.) Im Departement für die „Out Door Poor" wurde am 4. März Elisabeth Veres, ein hübsches, 19jähriges, ungarisches Mädchen, welches Mittwoch morgens von der Polizei der 5. Str.-Station im Tompkins Square Park halberfroren aufgefunden wurde, von Bekannten identifiziert und bei dieser Gelegenheit kam auch der wirkliche Grund zutage, weshalb das Mädchen das gute Heim, welches sie bei ihrer Dienstherrschaft hatte, verliess. Elisabeth kam erst vor acht Monaten aus dem südöstlichen Ungarn nach Amerika und diese kurze Zeit war natürlich nicht hinreichend, den Aberglauben, in dem sie in ihrem Bauerndorfe grossgezogen war, aus ihr zu verbannen. — Sie erhielt hier eine Stelle bei einer israelitischen Familie in der 6. Str., nahe dem obgenannten Parke, und am