Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 17 (1905)
- Issue
- 4 (4.1905)
- Date
- 1905-04-01
- Page
- Seite 31 (sequence 31)
- Language
- German
- Belongs to
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31 Herrn Siegfried Fleischer, nach Husiatyn, um sich an Ort und Stelle über diese angebliche Entführungsgeschichte authentische Aufklärung zu verschaffen. Heute ist der Bericht unseres Sekretärs hier eingetroffen, den wir in Abschrift zu überreichen uns erlauben. Das hohe k. k. Justizministerium dürfte gleich uns aus diesem Berichte zu der Anschauung gelangen, dass die k. k. staatlichen Behörden in diesem Falle jene Sorgfalt in der Behandlung der Angelegenheit vermissen Hessen, welche nötig gewesen wäre, um den Aufenthaltsort der minderjährigen Jente Weitmann zu eruieren und dieselbe dem Elternhause zuzuführen. Wir gestatten uns daher, an das hohe k. k. Justizministerium mit der ergebensten Bitte heranzutreten, diesen Fall einer geneigten Berücksichtigung zu unterziehen und an die untergebenen Organe strenge Ordres erteilen zu wollen, damit dem Gesetze Geltung verschafft werde. Für die gütige Bemühung des hohen k. k. Justizministeriums sagen wir nicht nur im Namen des unterzeichneten Vereines, sondern auch in demjenigen unserer Glaubensgenossen im Vorhinein den wärmsten Dank und zeichnen ehrerbietig ergeben Für den Vorstand der „Oesterreichisch-Israelitischen Union" Wien, 7. April 1905. Wilhelm A n n i n g e r, Vizepräsident." An das Ministerium des Innern haben wir folgende Eingabe gerichtet: „Hohes k. k. Ministerium des Innern! Am Sonntag den 19. März d. J. entfernte sich die 14jähr. Tochter Jente des Husiatyner Einwohners Feibisch W e i t m a n n aus der elterlichen Wohnung und kehrte nicht mehr in dieselbe zurück. Es besteht der dringende Verdacht, dass Jente Weitmann unter Beihilfe mehrerer Personen gegen den Willen ihres Vaters in ein Kloster gebracht worden ist. Nach Erhebungen, die wir an Ort und Stelle vorgenommen, dürfte Jente Weitmann mit einer Barmherzigen Schwester, die am selben Tage das Spital in Husiatyn veiiiess, um sich ins Mutterhaus nach Krakau zu begeben, auf der Bahnstation Kopyczynce zusammengetroffen sein und mit dieser die Reise nach Krakau gemeinsam fortgesetzt haben. Andere Nachrichten weisen auf einen Aufenthalt des Mädchens in Lancüt, wieder andere auf einen solchen in Lisko-Lukawicza bei Sanok hin. Im Vollmachtsnamen des Feibisch Weitmann und auf Grund des § 145 a. b. G. B. richten wir an das hohe k. k. Ministerium des Innern die Bitte, die unterstehenden Behörden unverweilt anzuweisen, dass sie zur Ausforschung und Rückbringung der