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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1905-04-01 · 4 (4.1905) · p. Seite 30

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
17 (1905)
Issue
4 (4.1905)
Date
1905-04-01
Page
Seite 30 (sequence 30)
Language
German
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30 Wieder eine Entführung ins Kloster. Am Sonntag den 19. März d. J. zu früher Morgenstunde erschienen in der Wohnung des Husiatyner Kaufmannes Feibisch Weitmann zwei christliche Mädchen — Mitschülerinnen der 14jährigen Jente Weitmann und Töchter des Husiatyner Gerichtsschreibers Michalewski — und forderten Jente auf, mit ihnen in die Stadt zu gehen. Sie fügten hinzu, dass die Schullehrerin Helene Piotrowska ihnen aufgetragen habe, das Mädchen zu ihr zu bringen. Als Jente abends noch nicht nach Hause zurückgekehrt war, wurde die Familie unruhig und begann das Mädchen zu suchen. Der Bruder, Benjamin Weitmann, hatte sie noch gegen 4 Uhr nachmittags in Gesellschaft der beiden Michalewski auf dem Wege aus der Stadt gegen die väterliche Wohnung gesehen. Trotzdem behaupteten die beiden Mädchen, als der Vater zu ihnen nachfragen kam, dass sie nachmittags mit Jente nicht beisammen gewesen seien und erst später gaben sie zu, dass Jente dagewesen sei, sich von ihnen verabschiedet und dabei heltig geweint habe. Auch die Schullehrerin Piotrowska erklärte. Jente sei nachmittags bei ihr gewesen und bald fortgegangen, sie wisse nicht wohin. Auch Aeusserungen anderer Leute Hessen darauf schliessen, dass die Michalewski's um die beabsichtigte Entweichung Jente's vorher gewusst haben und ihr behilflich gewesen sind. Am 21. März erstattete der Vater die Anzeige beim Bezirksgerichte Husiatyn und gab daselbst alle oben angeführten Einzelheiten zu Protokoll. — Wir entsendeten unseren Sekretär nach Husiatyn, welcher erhob, dass am selben 19. März eine Barmherzige Schwester vom Husiatyner Spital in das Mutterhaus nach Krakau abgereist sei und die Jente Weitmann auf dem Bahnhofe in Kopyczynce erwartet hatte. Das Bezirksgericht Husiatyn hat vom 21. März bis 5. April keine einzige der von Weitmann namhaft gemachten Personen einvernommen. Der Untersuchungsrichter erklärte, dass er die Strafanzeige der Gendarmerie zur Vornahme von „Erhebungen1' abgetreten habe und erst den Bericht des Postenführers abwarten müsse. Die Einvernahme der beiden Michalewski sei nicht möglich gewesen, weil Feibisch Weitmann es unterlassen habe, die Vornamen der beiden Mädchen anzugeben so dass man nicht wissen konnte, welche Töchter Michalewski's bei der Sache beteiligt waren (!). — Unser Kechtsschutzbureau hat an das Justizministerium folgende Eingabe gerichtet: ,.Hohes k. k. Ju s t i z m i n i s t e r i u m! Vor Kurzem gelangte an den ergebenst gefertigten Verein die Anzeige, dass die 14-jährige Jente Weit mann in Husiatyn aus dem Elternhause verschwunden sei und dass der dringende Verdacht vorliege, das Mädchen sei entführt und in ein Kloster gebracht worden. Wir entsendeten daraufhin unseren Sekretär,

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