Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 17 (1905)
- Issue
- 4 (4.1905)
- Date
- 1905-04-01
- Page
- Seite 29 (sequence 29)
- Language
- German
- Belongs to
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29 und erst nachmittags um 7a3 Uhr von den Juden in Zmigrod überfallen worden sei. Auf Grund dieser Aussagen verfügte der Bezirksrichter die Verhaftung des Josef Zimet und dessen Frau, des Sender Zimet und dessen Frau und der 20jährigen ledigen Tochter des Josef Zimet und Hess das Haus versiegeln. Da zur selben Zeit zehntägige Missionspredigten der Franziskaner in der Zmigroder Kirche begannen, zu welchen das Landvolk zusammenströmt, drohten arge Exzesse gegen die Zmigroder Juden auszubrechen. Unser Präsidinm hat sofort veranlasst, dass das Ministerium des Innern auf telephonischem Wege die notwendigen Vorkehrungen zur Aulrechterhaltung der Buhe und Ordnung anordne, und gleichzeitig zur Feststellung des Tatbestandes unseren Sekretär nach Zmigrod entsendet. Nach den Erhebungen unseres Delegierten, welche durch die gerichtliche Untersuchung bestätigt wurden, konnte das Mädchen auch nachmittags nicht von den Zmigroder Juden überfallen worden sein, weil sie nach Aussage des christlichen Mühlenbesitzers Josef Szuba um 4 Uhr nachmittags in dem entfernten Dorfe Toki bei dem Mühlenbesitzer vorgesprochen und dort um einen Dienstposten ersucht hatte. Mit Zimet, Vater und Sohn konfrontiert, musste das Mädchen auch zugestehen, dass sie die Beiden nicht kenne. Schuhe und Umhängtuch des Mädchens wurden vom Totengräber auf dem christlichen Friedhofe in Zmigrod aufgefunden. Wir haben sofort einen eingehenden Bericht an das Justizministerium erstattet und 24 Stunden später wurden die verhafteten Juden aus der Haft entlassen. Es ist nun interessant, was die antisemitischen Blätter aus diesem gerichtlich festgestellten Tatbestande gemacht haben. Sie berichteten, dass ein Schulmädchen in einen jüdischen Kramladen geschickt wurde, um Einkäufe zu besorgen, und dass die im Laden anwesenden Juden das Mädchen in eine entlegene Stube zerrten, wo sie es splitternackt auszogen, wuschen und dann in einen Keller einsperrten. Sie erzählten ferner, dass die Kleider des Mädchens auf jüdischem Grund vergraben aufgefunden wurden. Es ist klar, dass man es hier entweder mit dem Phantasiegebilde eines hysterischen Mädchens zu tun hat oder dass das Kind von dritten Personen zu diesen Beschuldigungen gegen die Zmigroder Juden angestiftet worden ist. Wir haben dem Jasloer Advokaten Dr. Steinhaus den Auftrag gegeben, nach formellem Abschluss der Untersuchung gegen das Mädchen die Verleumdungsklage anzustrengen, damit auf diese Weise die Urheber dieser nichtswürdigen Beschuldigungen entdeckt werden. Ferner haben wir an das Justizministerium das Ersuchen gerichtet, durch die Staatsanwaltschaft in Jaslo die lügnerischen Darstellungen der antisemitischen Blätter amtlich berichtigen zu lassen Der diesbezügliche Auftrag ist vom Justizministerium an die Oberstaatsanwaltschaft nach Krakau ergangen.