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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1905-04-01 · 4 (4.1905) · p. Seite 19

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
17 (1905)
Issue
4 (4.1905)
Date
1905-04-01
Page
Seite 19 (sequence 19)
Language
German
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19 Die Stelle in ihrem Zusammenhange kommentiert sich selbst und zeigt jedem, der nicht geflissentlich die Augen verschliesst. das Schächtgebot. Unsere Auffassung ist nicht neu, sie findet sich schon in dem uralten Werke Sifre* zu Deuteronomium. Wenn ihre Richtigkeit einer Bestätigung bedürfte, wäre sie im Folgenden gelegen. Nirgends findet sich ein Gesetz oder eine, talmudische Norm? die Personen weiblichen Geschlechtes das Schlachten von grösseren Tieren oder von Geflügel verbietet, und dennoch haben sich die Israelitinnen zu allen Zeiten immer und überall davon gänzlich enthalten. Noch heute kommt es nirgends auf Erden vor, dass religiöse Jüdinnen Geflügel schlachten. Dafür gibt es nur einen richtigen Erklärungsaxnnd. Eine der mosaischen Reformen des Opferkultes war die Abstellung der in der heidnischen Welt viel- bedeutenden Priesterinnen. Solche hat der monotheistische KuH der Israeliten nicht gekannt. Weibliche Personen haben selbst bei den untergeordneten Verrichtungen des Opferkultes, welche von Laien ausgeführt werden durften, nicht mitgewirkt. Als dann die Privatschlachtungen gestattet und das Schächtgebot auch auf dieselben ausgedehnt wurde und aus irgend einem religiösen Grunde auch bei Tötungen von Geflügel Norm geworden war, blieb es das Schächten betreffend beim Alten, dass es nur von Personen des Geschlechtes, dass sich an den Hantierungen des Opferkultes beteiligen darf, ausgeführt wird. Ob das Verhalten der Israelitinnen auf einer bezüglich getroffenen Bestimmung oder auf einer in uralter Zeit platzgegriffenen moralischen Gewohnheit beruht, lässt sich nicht mehr ermitteln, jedenfalls steht der festgewurzelte Brauch mit dem im Zusammenhange; dass auch der Brauch, Geflügel nur auf rituelle Weise zu schlachten, auf einem biblischen Gebote beruht, lasst sich nicht beweisen, dass er aber uralt ist, kann nicht bezweifelt werden: die Samaritaner haben in ihrem Pentateuch, IV. Buch Moses 11, 32, in zwei Worten drei Buchstaben umgestellt, um eine von der Schächtung des Geflügels handelnde Mitteilung herauszulesen. Die Gründe, welche für die Beibehaltung des in antiker Zeit bei allen Völkern üblichen blutigen Opferkultes massgebend gewesen, liegen ausserhalb des Rahmens der uns gestellten Aufgabe, nicht so verhält es sich mit den Motiven der Ausschliessung des weiblichen Geschlechtes von den dazu gehörigen Verrichtungen. Welcher Art waren dieselben? Die ganze Auffassung der Bestimmung deutet darauf hin, dass sie nicht bloss im Interesse der Keuschheit, sondern auch aus einem anderen tief ethischen Grunde getroffen worden. Personen des Geschlechtes, das bestimmt ist, Sprösslinge unter dem Herzen zu entwickeln, die zu mitleidsvollen Menschen gedeihen sollen, haben die unter allen Umständen herzverrohenden Tötungen der Tiere zu meiden.

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