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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1905-04-01 · 4 (4.1905) · p. Seite 16

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
17 (1905)
Issue
4 (4.1905)
Date
1905-04-01
Page
Seite 16 (sequence 16)
Language
German
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16 entsprungene Ungeheuerlichkeit mehr Befremden erregen. Das mit keiner Moral zu vereinbarende Prinzip, die Fehler Einzelner der Gesamtheit zur Last zu legen und Unschuldige wie Schuldige darob anzufeinden, muss schliesslich auch in Leuten, die wahr und gerecht sein wollen, den moralischen Sinn wenigstens so weit erschüttern, dass sie in dieser Eichtling allen Unwahrheiten willig Glauben schenken und zu jedem Unrecht leicht zu verleiten sind. Was die Herren Beurteiler so gründlich hinters Licht geführt hat, war der Umstand, dass der Schwerpunkt ihrer Aufgabe nicht in der Lösung der Fragen, ob das Schächten eine Tierquälerei ist oder nicht und ob man es als jüdisch-religiöse Satzung aufzufassen habe oder nicht, sondern gleich vom Anbeginn in der Beantwortung der antisemitisch-politischen Frage gelegen, was für Gründe ein Schächtverbot herbeizuführen geeignet wären. Bezeichnend ist das ganz eigentümliche Argument, mit dem der Abgeordnete Schneider seine Gesinnungsgenossen ergötzt hat. Er hat eine Menge Schriften über die religiösen Gebräuche der Juden zitiert und daraus nachzuweisen gesucht, dass die heutigen Juden sich an das Alte Testament gar nicht halten, und daraus gefolgert, dass das darin enthaltene Schächtgebot für sie keine Giltigkeit habe. Den Widerspruch gegen die in seinem Antrage enthaltene Behauptung, dass die Schächtung der Tiere mit der Religion der Juden gar nicht im Zusammenhange stehe, und die ganze Sophisterei darf man vom antisemitischen Standpunkte aus verzeihlich finden; unverzeihlich ist, dass sich eine Partei sowas bieten Hess, die sich die christlich-soziale nennt. Es gibt ja Leute, auf deren Lippen das schöne Gebet: „Und vergib uns unsere Schulden, wie wir unsern Schuldigern vergeben" zur Blasphemie wird. Die halten sich gewiss an das Neue Testament viel weniger als die heutigen Juden an das Alte; deswegen wird es niemandem einfallen, dass irgend ein darin enthaltenes Gebot für dieselben keine Giltigkeit hätte. Immerhin ist festzuhatlen, dass Ernst Schneider, um auch fromme Leute, die ein biblisches Gebot nicht antasten würden, für seine Sache zu gewinnen, das Schächten als nicht biblisch hingestellt und nachher, als er seine Absicht erreicht sah, im Siegestaumel einbekannt hat, dass es in Wirklichkeit biblischen Ursprunges ist. Aehnlich hat der schweizerische Antisemit Decurtins Herrn Edouard Drumont gegenüber sein Seelengeheimnis enthüllt. Als Agitator hat der Mann in den lockendsten Tönen viel von Tierschutz und Erbarmen gesprochen und nachher hat all sein Frohlocken nur dem Siege der antisemitischen Idee gegolten. Ein noch immer auch für die Christen giltiges Gesetz verbietet, edle Gefühle der Tiere zu missbrauchen. Demnach muss das Streben, die

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