Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 17 (1905)
- Issue
- 4 (4.1905)
- Date
- 1905-04-01
- Page
- Seite 8 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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8 durchschnittenem Halse auf dem Boden herumgerutscht. Zwei hervorragende Kapazitäten : Vogt und V i r c h o w, haben sich allerdings für diese Tötung ausgesprochen und gesagt, sie sei human. Das sagten sie wohl nur deswegen, weil sie die andere Schlachtungsarten nicht kannten und nur den Schnitt gesehen haben, nicht aber die vorhergegangene Grausamkeit. Daraufhin hat der Eedner eine Art Pistole vorgezeigt, bei deren Anwendung das Tier gewöhnlich durch den Schuss blitzartig zusammensinkt und vollständig betäubt sei. Hiezu haben wir folgendes zu bemerken: Wenn das Tier wirklich nach dem Halsschnitte die Fessel gesprengt, sich erhoben hat und auf dem Boden herumgerutscht ist, hat es unter den Opfern der anderen Schlachtraethoden Leidensgenossen, denen es ähnlich ergangen. Die Obertierärzte M a g i n und M ö 11 e r haben bezeugt, dass im Münchner Schlachtviehhofe ein Rind mit dem völlig regelrecht eingetriebenen Stifte der Bouterolle im Gehirn vom Aufzuge sich losriss und quer durch die Halle taumelte. Professor Dembo erzählt, dass er im Schlachthause zu Basel, wo die Tiere mittelst Schussmaske getötet werden, dabei gegenwärtig gewesen, wie ein Rind, welches den Schuss erhalten hatte, mit der Maske vor den Augen nach vorne rannte und mit dem Kopfe an die Wand stiess, so dass der Schuss wiederholt werden musste. In einem anderen Falle sprang der Ochs einige Sekunden, nachdem er den Schuss erhalten, wieder auf und musste durch Hammerschläge niedergestreckt, und da er sich noch immer zu erheben suchte, durch Nackenstich getötet werden. Wir dürften demnach die Schauergeschichte des Herrn Jukel ohne weiteres gelten lassen. Bei grosser Ungeschicklichkeit und sträflicher Nachlässigkeit sind ja widerwärtige Ausnahmsfälle auch beim Schächten möglich. Bedenklich erscheint uns nur, dass Herr Jukel von den Herren Virchow und Vogt behauptet, dass sie nur den Schnitt gesehen hätten und dass sie die anderen Schlachtungsarten nicht gekannt. Mit der ersteren, durch nichts begründeten Aeusserung beschuldigt er die Männer der Wissenschaft indirekt einer groben Pflichtvergessenheit. Wer ein wissenschaftliches Gutachten abgibt, dass eine Tötungsart keine Quälerei ist, ohne dass er mehr gesehen als das bereits getötete Tier, gehört ins Gefängnis oder ins Narrenhaus. Mit der zweiten Aeusserung steht es womöglich noch schlimmer, denn sie stellt sich als offenkundige Unwahrheit dar. Virchow schliesst sein Gutachten, das er noch im Jahre 1893 aufrecht erhält, mit den Worten: „Meiner Meinung nach kann daher mit irgend einem Schein von Recht nicht behauptet werden, dass das Schächten im Gegensatze zu den anderen Arten des Schlachtens eine Tierquälerei darstellt."