Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 17 (1905)
- Issue
- 4 (4.1905)
- Date
- 1905-04-01
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Ursprunges ist, sondern von altersher als eine Schlachtmethode «ingeführt wurde, welche den mosaischen Bestimmungen bezüglich des Verbotes der Tierquälerei Rechnung tragen sollte. Besonders zutreffend fand man die Worte des Rabbiners Stern, mit welchen er der üeberzeugung Ausdruck gibt, dass der vorherigen Betäubung des Schlachtrindes bei vernünftiger Auffassung der Vorschriften des Talmuds, welche lediglich die Schlachtung unter möglichster Vermeidung von Qualen bezwecken, durch Einführung der Schlachtmaske kein Hindernis entgegensteht. Das hat genügt, um die von sämtlichen Rabbinern Deutschlands abgegebene Erklärung, welche lautet: „Die rituelle Schlachtmethode ist eine religiöse Satzung des Judentums, die im biblischen und nachbiblischen Schrifttume ihre Begründung hat", ganz gegenstandlos zu machen. Aus dem Grunde konnten auch die im Jahre 1887 an den deutschen Reichstag gerichteten 2031 Petitionen jüdischer Cl-emeinden, welche die Bitte enthielten, es möge den Juden in Deutschland das Schächten nicht unmöglich gemacht werden, keiner Würdigung wert sein und ist der im gleichen Sinne gehaltenen Resolution der Kultusgemeinden Oesterreichs keinerlei Gewicht beigelegt worden. Wie man sieht, haben die Herren Beurteiler die religiöse Seite der Frage glänzend gelöst, darum müssen wir ihnen für eine kleine Weile recht geben. Jüdische Schriftgelehrte, welche die Religion ihrer Vorfahren zu zersetzen bestrebt sind, verdienen im Punkte Schriftauslegung das grösste Vertrauen, und solche, die bereits dem Judentume den Rücken gekehrt, wissen am besten, wie Vorschriften des Talmuds vernünftig aufzufassen sind. Die exotischen Rabbiner und Renegaten haben das Richtige getroffen und alle legitimen Rabbiner und alle Kultusgemeinden haben unrecht. Was folgt daraus? Dass alle religiösen Juden irrtümlicher Weise etwas als eine in der ihnen heiligen Ueberlieferung und in der Bibel begründete Satzung hochhalten, was weder da, noch dort einen wirklichen Boden hat. Ein religiöser Glaube, der den Juden heilig, bleibt es ja trotzdem, darum muss es auch von demjenigen, der ihn nicht teilt, für eine zum Religionsbekenntnisse der Juden gehörige Norm gehalten werden. Soll etwa in den Augen der Angehörigen anderer Bekenntnisse nur dasjenige als Sache des christlichen Glaubens gelten, was sie davon selbst für wahr halten? Oder sollen die Mitglieder der verschiedenen christlichen Konfessionen gegenseitig nur dasjenige von dem Glauben der anderen respektieren, was mit den Dogmen, Satzungen und Normen des eigenen Bekenntnisses identisch ist, alles andere aber als auch ausserhalb nicht bestehend erachten? Das würde alles auf den Kopf stellen und wäre gewiss ebenso unsinnig wie ungerecht.