Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 17 (1905)
- Issue
- 4 (4.1905)
- Date
- 1905-04-01
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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4 man das Abstechen der Schweine, wo es, wie das auf dem Lande oft vorkommt, durch Unkundige geschieht, welche die zu treffenden Organe erst mit dem eingebohrten Messer suchen, mit den praktischen Erfahrungen und diese Tötungsart überhaupt mit den wissenschaftlichen in Einklang? Verdient so etwas zeitgemäss genannt zu werden? Wie stimmen die am meisten üblichen martervollen Abtötungen des für die Küche bestimmten Geflügels mit den praktischen und wissenschaftlichen Erfahrungen überein? Welche Berechtigung haben jene Jagden, bei denen die Tiere jämmerlich zu Tode gehetzt werden, und wie steht es mit der Berechtigung der Schiessübungen, die von den sogenannten Sonntagsjägern an lebendigen Wesen gemacht werden? Worauf gründet sich das Recht, gewisse Tiere in törichter Laune verstümmeln zu lassen? Und wie ist das Herumwühlen in den lebendigen Leibern der Tiere und das Herausreissen gewisser Organe, wie ist die Kastration mit den humanitären Prinzipien in Einklang zu bringen und wie verträgt sich solches mit der Menschenwürde überhaupt? Von den erwähnten Tötungsmethoden kann man wahrlich nicht sagen, dass ihrer Einführung eine sittliche Absicht zu Grunde gelegt war, dass man damit, wie in dem Berichte zugestanden wird, bezweckt habe, dem Tiere möglichst wenig Schmerzen zu verursachen, und die bekannten Eingriffe in das Innenleben der Tiere, durch die sie zu Kapaunen, Hammeln und dergleichen umgestaltet werden, haben gewiss nicht einmal im Schatten irgend einer sittlichen Absicht ihren Ursprung. Trotzdem wendet man sich nur gegen das Schächten und findet gerade ein auf Menschenquälerei abzielendes Streben mit den humanen Prinzipien vereinbar und zeitgemäss. Was soll zu einem solchen Beginnen berechtigen? Es ist wohl einer Qual der Wahl zwischen einer angeblichen Tierquälerei und wirklichen Menschenpein ausgiebig vorgebeugt worden. Man hat unter jüdischen Schriftgelehrten, die man je nach Eignung zitiert oder sanft bei den Haaren herbeigezogen, Rabbiner gefunden, deren Gesinnung mit der Religion in der Juden gar keinem Zusammenhange gestanden. Der eine (Dr. Stein) hat sich über die jüdischen Ritualgesetze so demonstrativ hinweggesetzt, dass er seiner Reformgemeinde zu radikal war und sein Rabbineramt niederlegen musste, und der andere (Dr. Stern) hat sich durch den Austritt aus der jüdischen Religionsgemeinschaft, den er im Jahre 1883 samt seiner Frau vollzogen, als ein Musterrabbiner seltenster Art bewährt. Auf diese und ähnlich „fromme" Männer gestützt, hat man die Ueberzeugung gewonnen, dass das Schächten nicht mosaischen