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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1905-04-01 · 4 (4.1905) · p. Seite 3

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
17 (1905)
Issue
4 (4.1905)
Date
1905-04-01
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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3 anderes Fleisch zu gemessen als das rituell zulässige, der Zwang auferlegt, sich eines der wichtigsten Nahrungsmittel zu enthalten. Der geringe Perzentsatz der Frommen unter den verhältnismässig wenigen reichen Juden würde sich noch auf irgend eine Weise zu helfen wissen. Als wahres Maulkorbgesetz würde sich ein Schächtverbot erst gegenüber den Schwachbemittelten und Armen erweisen. Gerade die Mühebeladenen, die einen harten Kampf ums Dasein führen, die vielen Dürftigen, die im Ringen um das tägliche Brod ihre Kräfte aufreiben, und die vielen, vielen Hilflosen, die im Elend schmachten, würden dadurch am schwersten getroffen werden, denn in den Volksklassen der Judenheit, die sich aufs Himmelreich vertrösten müssen, ist die Religiosität vorwiegend heimisch. Das Anstreben eines Verbotes, durch das viele Arme und Kranke und Sieche um die spärlichen Bissen kräftiger Nahrung gebracht würden, ist eine himmelschreiende Härte. Was verfängt indes eine Menschenquälerei, die, je nach Umständen, Krankheit, Siechtum, Gewissensnot, Demoralisation und Gottlosigkeit zu fördern geeignet ist? Sie verwirklicht ja zum Teile die frivole Aushungerungstheorie, die der extreme Antisemitismus an allen Ecken und Enden zur Geltung zu bringen sucht, und wird noch obendrein von dem Glänze einer Humanität bestrahlt, die einem Teile der Ochsen die letzten Augenblicke des Lebens zu erleichtern scheint! Vom Herrn Ernst Schneider ist der wiederholte Ruf nach einem Schächtverbote nur natürlich. Dem Manne sind die Juden keine Menschen, ein altehrwürdiger israelitischer Friedhof ist ihm ein Judenanger, sein Ideal wäre eine auf die Tötung von Juden zu setzende Schussprämie, und was seine liebreiche Seele am heftigsten bewegt, ist die einmal von ihm aufgeworfene Frage: „Warum soll dieses Volk, dieses gottverfluchte Gesindel nicht vom Erdboden ausgetilgt werden?" Austilgung kann ohne Quälerei nicht vor sich gehen, darum ist ihm und seinen engeren Gesinnungsgenossen kein Mittel, das sie herbeizuführen geeignet, zu schlecht. Wundern aber muss man sich über jene Herren, von deren Persönlichkeiten der Rassen- und Klassenhass noch nicht ganz Besitz ergriffen hat. Wie kommt es, dass auch in vielen Dingen rechtlich und menschlich gesinnte Männer, Leute, an denen im Privatleben Herzensgüte und Tugenden wahrzunehmen sind, und gottesfürchtige Menschen, die sonst das Böse aus Frömmigkeit zu meiden pflegen, ein so grausam menschenfeindliches Streben fördern können? Angenommen, aber nicht zugegeben, das Schächten wäre wirklich, wie es in dem Berichte des Landesausschusses heisst, nicht zeitgemäss und die Berechtigung desselben weder mit den wissenschaftlichen, noch praktischen Erfahrungen, noch auch mit den humanitären Prinzipien in Einklang zu bringen. Wie bringt

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