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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1905-04-01 · 4 (4.1905) · p. Seite 2

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
17 (1905)
Issue
4 (4.1905)
Date
1905-04-01
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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Die Schächtfrage. Von Leopold Mandl in Röhrenbach. IL Am 14. März hat der Abgeordnete Ernst Schneider im niederösterreichischen Landtage einen Antrag gestellt, welcher lautet : „In Anbetracht des Umstandes. dass die Schächtung der Tiere erwiesenermassen eine Tierquälerei ist; in weiterer Erwägung, dass die Schächtung der Tiere selbst von vorurteilsfrei denkenden Rabbinern als mit der Religion der Juden gar nicht im Zusammenhange stehend erklärt worden ist. stellen die Unterzeichneten den Antrag: 1. Das Schächten ist in Niederösterreich verboten. 2. Dawiderhandelnden Gewerbetreibenden wird die Befugnis für das Fleischhauergewerbe entzogen." Daraufhin wurde der Landesausschuss vom Landtage am 5. Juni desselben Jahres beauftragt, über die Angelegenheit Bericht zu erstatten. Die Beurteilung der Schächtfrage vom Landesausschusse hat, wie in einem von dem Herrn Landesausschusse v. Pirko darüber verfassten Referate dargelegt ist, die Ansicht festgestellt, dass das rituelle Schächten als Tierquälerei aufzufassen sei und dass durch ein Verbot des Schächtens ohne vorherige Betäubung des Tieres die religiösen Satzungen der Israeliten kaum beeinträchtigt werden dürften. Auf Grund dessen hat der Landesausschuss vorgeschlagen: 1. Die k. k. Regierung wird ersucht, bezüglich der Ausführung des Schächtens, beziehungsweise bezüglich Ausführung von gewerblichen Schlachtungen ohne vorherige Betäubung des Tieres ein Verbot zu erlassen. 2. Der niederösterreichische Landesausschuss wird beauftragt, über das 'Resultat der diesbezüglich mit der Regierung zu pflegenden Unterhandlungen dem Landtage in der nächsten Session Bericht zu erstatten. Ueber diese Anträge wurde am 9. November 1904 im Landtage verhandelt und deren Annahme beschlossen. Ein Antrag des Herrn Landesausschusses Dr. Scheicher, welcher lautet: „Der Stadtgemeinde Wien wird empfohlen, in ihrem Gebiete das Schächten zu untersagen", ist bei der Abstimmung gleichfalls angenommen worden und der Wiener Stadtrat hat mittlerweile bereits einen solchen Beschluss gefasst. Da der den Israeliten heiligen Norm gemäss ein Tier nur zur zweckentsprechenden Schächtung geeignet ist, wenn keines seiner zur Lebensfunktion erforderlichen Organe verletzt ist, die Betäubungen aber mit tötlichen Verletzungen verbunden wären, würde die Anordnung einer vorherigen Betäubung einem Verbote des Schächtens überhaupt gleichkommen. Dadurch wäre religiösen Israeliten, welche, weil sie die rituelle Schlachtweise als biblisches Gebot betrachten, es nicht übers Gewissen bringen können,

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