Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 17 (1905)
- Issue
- 3 (3.1905)
- Date
- 1905-03-01
- Page
- Seite 21 (sequence 21)
- Language
- German
- Belongs to
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21 Wiederaufnahme des Verfahrens. Im Vorjahre wurde der Tierarzt Filipp Mechlowicz aus Rozwadow wegen angeblicher Unregelmässigkeiten bei dem Abverkaufe seuchenverdächtiger Schweine vom Schwurgerichte Rzeszow nach § 101 Str.-G. zu einer mehrmonatlichen Kerkerstrafe verurteilt und dieses Urteil vom Kassationshofe bestätigt, obwohl in der Nichtigkeitsbeschwerde betont wurde, dass die Geschworenen selbst bei der Beratung des Verdiktes erklärt hatten, sie seien von der Unschuld des Angeklagten überzeugt, sie müssten ihn aber dennoch verurteilen, weil sonst der christliche Anzeiger wegen Verleumdung verfolgt werden würde. Diese Prozesssache und insbesondere der erwähnte Vorgang im Beratungszimmer der Geschworenen hat den Gegenstand eingehender Besprechungen in der Tages- und Fachpresse gebildet und insbesondere hat es sich auf Grund des vom Angeklagten eingebrachten Wiederaufnahmsgesuches die Staatsanwaltschaft in Rzeszow angelegen sein lassen, die behaupteten Unregelmässigkeiten bei der Verdiktberatung in einer langatmigen Berichtigung an die betreffenden Zeitungen als unwahr zu berichtigen. Das von Filipp Mechlowicz eingebrachte Gesuch um Wiederaufnahme des Verfahrens ist vom Kreisgerichte Rzeszow abschlägig beschieden und gegen den Angeklagten, der sich zur Betreibung seiner Angelegenheit nach Wien begeben hatte, ein Steckbrief erlassen worden. Dagegen hat Filipp Mechlowicz die Beschwerde an das k. k. Oberlandesgericht in Krakau ergriffen und diese hat anfangs März die Einleitung von Vorerhebungen zum Zwecke der Wiederaufnahme des Verfahrens angeordnet. Damit gelangt eine Prozesssache, die unser Rechtsschutzbureau viele Monate hindurch in intensivster Weise beschäftigte, zu vorläufig erfolgreichem Abschluss. Die Ideale der deutschen Studentenschaft. Anfangs März fand in Wien ein sogenannter deutscher Hochschultag, d. h eine Versammlung antisemitischer Studenten verschiedener österreichischer Hochschulen statt, auf welchem u. a. folgender Punkt zur Annahme gelangte: „Juden dürfen nur in perzentuellem Verhältnis der jüdischen Staatsangehörigen zu den arischen zum Hochschulstudium zugelassen werden " Eine zweite Resolution, die vorbereitet war und die Beseitigung der jüdischen Professoren und Dozenten vom Lehramte fordern sollte, wurde nicht auf die Tagesordnung gestellt. Gegen diesen Beschluss nahm die jüdische Studentenschaft in einer am 3. März d. J. stattgefundenen, zahlreich besuchten Protestversammlung Stellung.