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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1905-03-01 · 3 (3.1905) · p. Seite 20

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
17 (1905)
Issue
3 (3.1905)
Date
1905-03-01
Page
Seite 20 (sequence 20)
Language
German
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20 Mitteilungen der „Oesterreichisch - Israelitischen Union". Am 9. März d. J. hat der Leiter unseres Rechtsschutzbureaus, Herr Siegfried Fleischer, eine längere Agitationsreise angetreten und bisher Vorträge in P r ossnitz, 0 s wiecim, Neumarkt, Bielit z-ß i a 1 a, Wadowice und T a r n o w gehalten. Ferner ist unser Delegierter mit den Kultusvorstehern und Vertrauensmännern in mehreren Städten Mährens und Galiziens in Meinungsaustausch getreten. Ueber die Ergebnisse der Reise, welche sich über ganz Galizien erstrecken wird, werden wir in unserer nächsten Nummer berichten. Aus unserem Rechtsschutz- und Abwehr-Bureau. Die Staatsgewalt im Kloster. Man erinnert sich, dass anlässlich der Affaire Araten vor einigen Jahren der Minister für Galizien, Herr Dr Leon Pientak, die Aeusserung tat: „Vor den Klostermauern hört die Staatsgewalt auf.4 Dieses Wort hat entgegen dem Staatsgrundgesetz lange Zeit praktische Geltung gehabt. Wohl ist es dem beharrlichen Andrängen unseres Rechtsschutzbureaus gelungen, seither insoferne ein energisches Verfahren der Justizbehörden durchzusetzen, dass die Entführer jüdischer Mädchen in christliche Klöster strafgesetzlich verfolgt und verurteilt wurden. Aber erst in jüngster Zeit ist es gelungen, der Autorität der Staatsgewalt auch innerhalb der Klostermauern Geltung zu verschaffen. Am 3. November 1904 wurde die damals eltjährige Chana Nass von einer Frau Zabierzowska aus dem Elternhause in Dembica entführt und ins Charitenkloster in Krakau gebracht. Monatelang hatten die trostlosen Eltern von dem Aufenthalte ihres Kindes keine Kenntnis, bis sie Ende Februar d. J. von der Tarnower Staatsanwaltschaft verständigt wurden, wer ihr Kind entführt habe und wo es sich befinde. Die beim Vormundschaftsgericht? Dembica unternommenen Schritte hatten vollen Erfolg, denn mit Beschluss vom 27. Februar d. J. willigte das genannte Gericht in die Abnahme des Kindes und verfügte die hiezu erforderliche Beihilfe der Staatsbehörden. Der Vertreter der Eltern, Herr Dr. Raphael Landau, ersuchte nun die Krakauer Polizei um die zwangsweise Abnahme des Kindes, worauf ein Polizeikommissär in das Kloster entsendet wurde und daselbst die Ausfolgung des Kindes verlangte. Die Oberin brachte das Kind selbst zur Polizeidirektion, wo es nach Aufnahme eines Protokolles den Eltern übergeben wurde.

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