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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1905-03-01 · 3 (3.1905) · p. Seite 7

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
17 (1905)
Issue
3 (3.1905)
Date
1905-03-01
Page
Seite 7 (sequence 7)
Language
German
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7 düngen und religiöser und politischer Umwälzungen aufgehellt worden war, allmählich zum Durchbruche gelangt. Das Traurigste ist, dass dies ganz abseits der Religion geschehen musste. und in der Folge die religiöse Natur der Prinzipien der umfassenden Gerechtigkeit und Menschlichkeit noch heute nur Wenigen bekannt ist und darum einerseits bei deren Geltendmachung und andererseits bei der Bekämpfung oder Missachtung derselben von Vielen verleugnet wird. Die Idee des Tierschutzes ist unter den modernen Kulturvölkern ziemlich neuen Datums. In der französischen Akadmie der Wissenschaften ist im Jahre 1802 die Frage aufgeworfen worden : Inwiefern die grausame Behandlung der Tiere die Menschen demoralisiert und ob es dringend ist, besondere Gesetze zu schaffen, damit bekannt werde, wie man mit den Tieren umgehen soll. Diese Frage hat der Akademiker Crachant in einer Abhandlung beantwortet. Man ist indes nur bei den Theorien geblieben. Der erste Antrag auf Bestrafung von Tierquälerei ist im englischen Parlament im Jahre 1809 durch Lord Erskin gestellt worden, aber erst im Jahre -1822 über Anregung des Irländers Richard Martini angenommen worden. Auch der erste Tierschutzverein ist in England gegründet werden, und zwar im Jahre 1824 in London auf Anregung des Philanthropen Lewin Comperz. Der erste Tierschutzkongress ist in Dresden im Jahre 1860 durch die Bemühungen des Dr. W a r b u r g zustande gekommen. Die beiden Letztgenannten waren zufälligerweise Juden. Wer hätte je gedacht, dass auch sehr löbliche Bestrebungen wie die der Tierschutzvereine für die Juden Unheil nach sich ziehen könnten? Zu den Obliegenheit n dieser Vereine gehört es, dahin zu wirken, dass auch bei Tötungen der Tiere vorkommende Quälereien abgestellt werden. Den Tötungsmethoden an und für sich wurde anfangs nirgends ein Augenmerk zugewendet. Da traf es sich, dass Viehhändler christlicher Konfession in Kantonen der Schweiz, wo ihnen viele der jüdischen Religion angehörige Fleischhauer und Viehhändler starke Konkurrenz geboten, vom Geschäftsneid fortgerissen und, um ihre Konkurrenten zu treffen, bei den Behörden klagten, dass die Juden durch das rituelle Schächtverfahren arge Grausamkeiten begehen.1) Das hat zunächst die schweizerischen und ') Die, im Allgemeinen, nicht gar zartfühlenden Leute sind durch Folgeudes auf den Einfall gekommen: Im vierzehnten Jahrhundert erlassene, sehr lange in Kraft gebliebene Verordnungen haben den Juden in der Schweiz verboten, das Fleisch der geschächteten Tiere an Christen zu verkaufen. Das hat ihnen grosse Verlegenheiten gebracht, weil sie mit dem Hinterfleische, welches sie, ob der darin enthaltenen veibotenen Spannader, nicht geniessen konnten und mit dem Fleische der nach der Schächtung nicht rituell zulässig befundenen Tiere nichts anzufangen wussten. Diese Massregel hatte den Israeliten den Aufenthalt in der Schweiz, sehr lange verleidet und viele ferngehalten. Sobald man auf den Bergen, wo die Freiheit wohnt, etwas von Tierschutz vernommen, kam man auf den Gedanken, dass sich zu Nutz und Trutz und sogar in moderner Form wieder Aehnliches erreichen Hesse.

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