Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 17 (1905)
- Issue
- 3 (3.1905)
- Date
- 1905-03-01
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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4 es schon genügt, wenn du ihn seinem wahrscheinlich nicht guten oder erzürnten Herrn nicht auslieferst. Du darfst ihn auch nicht für dich behalten, er gehört nur sich selbst. Aus dem Lande weisen darfst du ihn auch nicht, aus deiner Nähe in irgend einen Landsiedlungsrayon verbannen ebensowenig, jede Stadt soll ihm vollkommen olfen stehen, nirgends soll er auf irgend ein Ghetto angewiesen sein, er kann sich aufhalten, wo es ihm beliebt. Es könnte dir indes noch einfallen, ihn durch schlechte Behandlung zu bewegen, das Weite zu suchen; auch das soll nicht geschehen. Du darfst ihn nicht kränken." Dieses eigentümliche Vagabundengesetz fordert sehr zur Vergleichung heraus, doch wir unterlassen das und wenden uns einem Vogelschutzgesetze zu, das lautet: „Wenn sich ein Vogelnest vor dir findet am Wege, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, Küchlein oder Eier enthaltend, und die Mutter auf den Küchlein oder Eiern sitzt, soHst du nicht nehmen die Mutter über den Sprösslingen. Die Mutter sollst du fortfliegen lassen, erst dann darfst du dir die Jungen nehmen, auf dass es dir wohlgehe und du lange lebest."') Die Verheissung göttlichen Segens und Lebensschutzes für die Einhaltung des leichterfüllbaren Gebotes ist nur bei Erfassung seines geistigen Inhaltes erklärlich. Der sonst scheue Vogel ist auf dem Neste leichter zu fangen, weil er es aus Liebe zu seinen Sprösslingen nicht verlassen will. Wer das benützt, um ihm die Freiheit zu nehmen, missbraucht ein edles Naturgefühl. Wir sollen aber die Mutterliebe auch bei den Tieren achten. Die Rücksichtnahme auf dieses Gefühl verbietet auch, die Eier oder Jungen vor seinen Augen an sich zu nehmen, und aus Achtung davor darf auch, nachdem es beVeits dem Neste entflohen, auf das Tier nicht Jagd gemacht werden, um es einzufangen. Gewisse Haustiere betreffend, versteigt sich die Achtung ihrer Wesen sogar zu einer Art Pietät: Rinder und Schafe und ihre Jungen dürfen, selbst wenn Muttertier und Sprössling verschiedenen Eigentümern gehören, niemals an einem Tage geschlachtet werden.'-) Von diesem humanen Geiste sind ganze Serien des Gesetzes durchdrungen, von dem in der erwähnten Stelle des Evangeliums die Rede ist. Nur wer ihn kennt, vermag zu ermessen, wieviele Schmerzen und wieviel Leid Menschen und Tieren erspart geblieben wären und wie grundverschieden sich die sittlichen und sozialen Verhältnisse gestaltet hätten, wenn das Christentum mit dem heidnischen Glauben zugleich auch den Geist des durch Raubkriege, Gladiatorenkämpfe und Sklavenzucht entarteten Römertums überwältigt hätte. Den zu beseitigen war es nicht imstande, und die Folge war, dass er die wirksame Entfaltung der Moral vielfach verhindert und ihren Einfluss auf die Denkweise beeinträchtigt hat und über das Mittelalter hinaus herrschend geblieben ist. Dass das politische Rom ') Deuteronomiuüi K. 22. 6. 2) Leviticus K. 22. 28.