Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 17 (1905)
- Issue
- 2 (2.1905)
- Date
- 1905-02-01
- Page
- Seite 20 (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/9756662-9603194-9603195--1056-9603215- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
20 Vermutung Ausdruck, dass der Händler das Kind töten wollte. Nun wurde aus der Mücke ein Pferd gemacht, und wie ein Lauffeuer verbreitete sich das Gerücht, dass ein jüdischer Händler einSchulmädchen in seinen Obstkeller gelockt und dort getötet habe. Bald fand sich auch eine betörte, nach Hunderten zählende Menschenmenge, die das betreffende Haus bis in den späten Abendstunden umstand. Dasselbe Schauspiel wiederholte sich in den darauffolgenden Tagen. * * * Vor einigen Tagen brachte der Olmützer „Pozor" die Nachricht, dass bei Pochwatow in Böhmen die Industrielehrerin Ludmilla Wolf mit durchschnittenem Halse ermordert aufgefunden wurde und dass in der Bevölkerung die Meinung verbreitet sei, Fräulein Wolf sei einem Ritualmord zum Opfer gefallen. Unsere sofort eingeleiteten Erhebungen ergaben, dass hier kein Ritualmord vorliegt und dass drei Tage nach Auffindung der Leiche ein gewisser S c h r a m e k als Täter bei dem Bezirksgerichte Neustreschitz eingebracht wurde. Schramek ist aus Schlan gebürtig, katholischer Religion und als übelbeleumundetes, arbeitsscheues Individuum bekannt. Den Aufpasser machte ein Kamerad Schrameks, namens Werner, der gleichfalls verhaftet wurde. Schramek wurde dem k. k. Landesgerichte Prag eingeliefert. — Die Herren Mörder versuchen es seit der Polnaer Affaire fast überall, durch einen Schnitt in den Hals des Opfers den Verdacht auf die Juden abzuwälzen. Korrespondenzen. Wien. (Das Wahlrecht der mährischen Judengemeinden.) Am 31, Oktober werde in A u s t e r 1 i t z die Wahl in den Strassenausschuss vollzogen. Die Bezirkshau^tmannschaft Wischau reihte in die Wählerliste, und zwar in die Kurie der Städte auch die Vertreter von Austerlitz- Judengemeinde ein und diese wurden dann trotz der Einwendungen des Bürgermeisters der Christenstadt zur Wahl zugelassen. Die Statthalterei, sowie das Ministerium des Innern haben die gegen diese Zulassung erhobenen Rekurse verworfen. Gegen diese Erkenntnisse hat Wilhelm Wa 1 n i c e k, Bürgermeister von Austerlitz, die Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof erhobeu, über die unter Vorsitz des Senatspräsidenten Dr. v. Haberer verhandelt wurde. Der Beschwerdeführer war durch Reichsratsabgeordneten Dr. Stransky, das Ministerium des Innern durch Ministerialsekretär Dr. Baron W i d m an n, Austerlitz- Judengemeinde durch ihren Bürgermeister Dr. F 1 e s c h vertreten. Als Referent fungierte Hofrat Dr. Zenker. Dr. Stransky fühlte aus, dass in Gemässheit des § 48 des Gesetzes vom 30. September 1877. betreffend den Strassenausschuss, nur diejenigen Gemeinden in der Gruppe der Städte wahlberechtigt erscheinen, die im § 3 der Landtagswahlordnung in einer der dort angeführten Städtewahlgruppen angeführt erscheinen. Nun sei im § 3 jener Wahlordnung unter lit. i eine Städtegruppe angeführt, die wörtlich lautet: „Auspitz, Gbding, Luudenburg, Austerlitz, Kanitz", von einer Judengemeinde Austerlitz sei dort keine Rede. Hätte das Gesetz der Judengemeinde das Wahlrecht verleihen