Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 17 (1905)
- Issue
- 2 (2.1905)
- Date
- 1905-02-01
- Page
- Seite 19 (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
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19 zwei Jahren, und die Angeklagten sind zwei Juden aus dem Städtchen Kalinkowitsch, namens Menj owitsch und Kartschew. Ihre Verhaftung erfolgte vor zwei Jahren auf die Anschuldigung des Bauern Semjon Nawnik, dass sie auf die in unserem vorwöchentlichen Bericht bereits angegebene Weise seinem vierzehnjährigen Knaben „Blut abgezapft haben-'. Der Untersuchungsrichter sah sofort ein, um was es sich hier handelte, und veranlasste die beiden Beschuldigten, sich mit dem Nawnik zu vergleichen. Der Staatsanwalt des Minsker Kreisgerichtes war gleichfalls froh, sich mit dieser stark nach dem Mittelalter riechenden Angelegenheit nicht befassen zu müssen, und das Gericht beschloss, das Verfahren einzustellen. Allein die dunklen Mächte, welche den Bauer Nawnik zur Vorbringung seiner Beschuldigung angestiftet hatten, setzten ihr Treiben fort und ruhten nicht eher, bis einige Monate darauf das Wilnaer Tribunalgericht die Wiedereröffnung des Verfahrens anordnete. Es heisst, dass die Wiederaufnahme des Prozesses auf direkten Befehl des Justizministers erfolgt sein soll. Die Verhandlungen wurden von dem Minsker Kreisgericht unter Teilnahme von Geschworenen in der Kreisstadt Rjetshitze hinter verschlossenen Türen geführt, so dass man nicht weiss, was die Zentralregierung in Petersburg veranlasst haben mag, in den Gang der Justiz einzugreifen. Dass es sich um eine ganz blödsinnige Beschuldigung gehandelt haben musste, beweist die Tatsache, dass die Geschworenen, fast ausschliesslich Bauern, nach ganz kurzer Beratung die Angeklagten für nichtschuldig erklärt haben. Die Beratung war nur eine Formsache und hat keine drei Minuten gedauert. Als sachlicher Beweis gegen die Angeklagten wurde den Geschworenen ein — Bonbon vorgelegt, mit dem die beiden Angeklagten den kleinen schreienden Knaben beruhigt haben sollten. Das Urteil lautete : „Berka Menjowitsch, 28 Jahre alt, und Schumi Kartschew, 36 Jahre alt, sind freizusprechen und — das Bonbon ist zu vernichten!" * * * Wie Blutmordmärchen entstehen, darüber gibt folgender, von der katholischen. „Beuthener Zeitung-' berichtete Vorfall Aufschluss : Seit Montag behauptet sich in Beuthen OS. mit grosser Hartnäckigkeit das Gerücht von einer Bluttat auf der Blottnitzastrasse. Der Umstand, dass hierbei ein jüdischer Händler aus Galizien und ein S c h u I k i n d in Betracht kommen sollten, gibt zu den dümmsten Kombinationen Veranlassung. Das Gerede ist aber nur auf den groben Unfug einer Frau zurückzuführen, deren Tochter mit noch einer Anzahl nichtsnutziger Schulmädchen einen jüdischen Händler durch Werfen mit Schneebällen und verfaulten Aepfeln belästigte und dafür von dem Händler gezüchtigt werden sollte. Die Mutter des Kindes legte sich ins Mittel und beschimpfte den Händler in nichtswürdigster Weise. In ihrer Wut kannte sie keine Grenzen und gab sogar der