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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1905-02-01 · 2 (2.1905) · p. Seite 18

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
17 (1905)
Issue
2 (2.1905)
Date
1905-02-01
Page
Seite 18 (sequence 18)
Language
German
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18 des Gesetzes geniessen, als die Angehörigen des czechischen Volksstammes. In der Erledigung der k. k Staatsanwaltschaft vermissen wir auch die Anführung jener Erwägungen, die den Staatsanwalt bestimmt haben, unsere Anzeige zurückzulegen. Wenn auch nach § 90 St.-P.-O. der Staatsanwalt nur zur Aufzeichnung und nicht zur Mitteilung dieser ihn bestimmenden Erwägungen verpflichtet ist, so wäre doch eine solche Mitteilung dringend wünschenswert gewesen, um die Richtigkeit und Stichhaltigkeit jener Erwägungen beurteilen zu können. Auf Grund dieser Beschwerde, sowie der Vorstellung, die wir gegen die Staatsanwaltschaft Budweis wegen Nichtbeanständung eines Boykottartikels in der Zeitschrift „Straz" gegen die Wodnianer jüdischen Geschäftsleute erhoben, hat das Justizministerium von der Staatsanwaltschaft Budweis und Leitmeritz einen Bericht über die Gründe ihrer abweislichen Entscheidungen abgefordert. Wir werden auf beide Rechtsschutzfälle noch zurückkommen. Jüdische Geschäftsreisende in Russland. In Sachen der Behandlung jüdischer Geschäftsreisender in Russland hat die deutsche Regierung ihr Versprechen eingelöst. Aus den neuen Bestimmungen in dem deutsch-russischen Handelsvertrag über das Pass-undLegitimationsw e s e n (Artikel 3) ist folgendes hervorzuheben : Die Giltigkeitsdauer des Passvisa wird in Kussland auf einen Zeitraum von sechs Monaten erstreckt. Die Bestimmung erstreckt sich auch auf das Passvisa der deutschen Handlungsreisenden mosaischer Religion. Die Gebühr für die Erteilung der Auslandspässe an die in Russland wohnenden Deutschen wird den Betrag von 50 Kopeken nicht übersteigen. Dadurch werden die deutschen Handlungsreisenden jüdischen Glaubens den christlichen gleichgestellt; lür diese hatte bereits die sechsmonatliche Dauer bestanden. Ferner werden bei der Erteilung der Gewerbescheine und dem Betrag der Gebühren künftig Juden und Christen gleich behandelt. Mit Rücksicht auf diese Bestimmungen des deutsch-russischen Handelsvertrages hat unser Rechtsschutzbureau bei den zuständigen Stellen neuerliche Schritte eingeleitet, damit bei Abschluss des Handelsvertrages zwischen Oesterreich-Ungarn und Russland den jüdischen Geschäftsreisenden aus Oesterreich - Ungarn die gleichen Rechte eingeräumt werden. Die Blutlüge. Ueber den bereits gemeldeten „Blutbeschuldigungs- Prozess" in Rjetshitze wissen die „Nowosti" noch nachstehende Einzelheiten zu berichten: Der Prozess spielt schon seit

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