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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1905-02-01 · 2 (2.1905) · p. Seite 17

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
17 (1905)
Issue
2 (2.1905)
Date
1905-02-01
Page
Seite 17 (sequence 17)
Language
German
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17 der Freiheit irgendwo aufgehe, werde von ihrem Abglanz die ganze Welt erleuchtet. (Anhaltender Beifall.) Es sprachen noch die Herren Dr. W e i s e n g r ü n und Dr. K a d i s c h vom jüdisch-nationalen, Dr. P i e k a r s k i vom zionistischen Standpunkte, ferner die Herren Rosenzweig, Teweles, Redakteur Kraus und S a x, worauf nach einem kurzen Schlussworte des Referenten die anregende Versammlung in vorgerückter Stunde geschlossen wurde. Aus unserem Rechtsschutz- und Abwehr-Bureau, Der Kampf gegen den Boykott. Unser Rechtsschutzbureau hat am 6. d. M. folgende Beschwerde an das k. k. Justizministerium gerichtet: Unter dem 26. Jänner d. J. haben wir an die k. k. Staatsanwaltschaft Leitmeritz die nachstehende Anzeige gerichtet: „Die Nummer des „Leitmeritzer Wochenblattes" vom 17. Dezember 1904 enthält den beiliegenden Artikel unter dem Titel „Los von Juda", in welchem die christliche Bevölkerung aufgefordert wird, die jüdischen Geschäfte zu meiden. Wir erblicken in dieser Aufforderung das Vergehen nach § 302 St.-G. und erstatten hierüber die Anzeige an die löbliche k. k. Staatsanwaltschaft Leitmeritz, die vor Kurzem erst Druckschriften des deutschen Volksrates, welche den Boykott gegen czechische Geschäftsleute predigten, konfisziert hat, und geben der bestimmten Erwartung Ausdruck, dass auch in dem vorliegenden Falle, in welchem genau dasselbe Delikt begangen worden ist, die k. k. Staatsanwaltschaft, wenn auch erst nachträglich, die Strafamtshandlung einleiten werde. Mit der Bitte, uns von dem Erfolge dieser Anzeige freundlichst verständigen zu wollen, zeichnen wir . . Hierauf erhielten wir am 3. Februar die in wortgetreuer Abschrift beiliegende Erledigung.*) Durch die Zurücklegung unserer Strafanzeige gemäss § 90 St.-P.-O. fühlen wir uns umsomehr b eschwert, als die k. k. Staatsanwaltschaft Leitmeritz zwei durchaus gleichartige Fälle in ungleichartiger Weise behandelt hat und als dadurch leicht dieVermutung Raum gewinnen könnte, als ob die Angehörigen der jüdischen Religionsgesellschaft als Bevölkerungsklasse einen minderen Schutz *) Dieselbe lautet: „An die geehrte „Oesterreichisch-Israelitische Union" in Wien, IX., Universitätsstrasse 8. In Erledigung der Eingabe vom 25. Jänner d. J. wird den Herren Einschreitern bekannt gegeben, dass die gefertigte Staatsanwaltschaft die gegen Hugo Bonte, verantwortlichen Kedakteur der periodischen Druckschrift „Leitmeritzer Wochenblatt" wegen des Vergehens nach § 302 St.-G. eingebrachte Strafanzeige gemäss § 90 St.-P.-O. zurückgelegt hat. K. k. Staatsanwaltschaft Leitmeritz, am 3. Feber 1905. Unterschrift unleserlich." 2

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