Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 17 (1905)
- Issue
- 2 (2.1905)
- Date
- 1905-02-01
- Page
- Seite 11 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/9756662-9603194-9603195--1047-9603206- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
11 nur mit Spezialgenehmigung des Ministeriums des Innern werden.1) Von 1884 bis 1904 war diese Erlaubnis kein einziges Mal erfolgt.2) Die neue Städteordnung von 1892 hat die Juden von der städtischen Selbstverwaltung ausgeschlossen; die Juden dürfen keine Aemter in der städtischen Verwaltung bekleiden. Die Administration ernennt jüdische Stadtverordnete im Verhältnis von höchstens 10 Prozent zur Gesamtzahl der Verordneten. Die Juden werden auch nicht zu den Wahlen oder in den Dienst der Semstwos zugelassen. Ueberhaupt in jeder Institution darf die Zahl der Juden ein Drittel der Gesamtziffer nicht übersteigen, der Vorsitzende muss ein Christ sein. Bei den Geschworenengerichten darf die Zahl der jüdischen Geschworenen das Verhältnis der allgemeinen Zahl der Juden zur nichtjüdischen Bevölkerung in dem betreffenden Bezirk nicht übersteigen; der Obmann der Geschworenen muss ein Christ sein. Juden haben kein Recht auf Militärchargen, auf Klassenränge; sie werden nicht als Militärkapellmeister angestellt, die Zahl der jüdischen Militärmusiker darf nicht mehr als ein Drittel betragen. Juden haben keinen Zutritt zum Quarantäne-, Grenz - und Marinedienst. Die Juden dürfen nicht alle Lehranstalten beziehen, so zum Beispiel sind das Charkow'sche Veterinärinstitut, die Dombrow'sche Bergschule und andere den Juden verschlossen. In Gymnasien, Realschulen u. s. w. werden von Juden 10 Prozent der Gesamtzahl der Zöglinge im Ansiedlungsgebief, 5 Prozent ausserhalb des Ansiedlungsgebietes, in den Residenzen 3 Prozent aufgenommen. In den Hochschulen ist der Prozentsatz beinahe derselbe. Erwähnenswert ist noch die äusserst drückende spezielle Schlachtsteuer für die Juden. So sieht die Judengesetzgebung Russlands aus. Wie gestaltet sich unter diesen Verhältnissen die ökonomische Lage der Juden? In dem Bericht finden wir Angaben nur über das Gouvernement Wilna, sogar hauptsächlich nur über die Stadt Wilna. Aber Wilna ist eines der wichtigsten jüdischen Zentren und ist deshalb auch für andere Städte innerhalb des Ansiedlungsgebietes massgebend. Eine Ausnahme machen solche Fabriksstädte wie Lodz, Bjelostok und andere. Die Regel im Ansiedlungsgebief ist der Wachstumsstillstand des Handwerkes und des Fabriksbetriebes — infolge einer rücksichtslosen Konkurrenz, Mangel an Kapital, äusserste ') In Russland gibt es Rechtsanwälte, die eine höhere Schule absolviert haben müssen, und solche, die nur ein bestimmtes Examen bestehen müssen. Die letzteren werden private Rechtsanwälte genaunt. Zu diesem Exameu werden aber die Juden nicht zugelassen. Die erste Kategorie heisst eigentlich „vereidete Rechtsanwälte", ein solcher kann aber nur derjenige werden, der eine Zeitlang Gehilfe bei einem Vereidigten war. 2) Im vergangenen Jahre hat Swiatopolk Mirsky diese Erlaubnis einigen sehr bekannten jüdischen Anwälten erteilt.