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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1905-02-01 · 2 (2.1905) · p. Seite 2

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
17 (1905)
Issue
2 (2.1905)
Date
1905-02-01
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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Ordnung überein, welche in letzter Zeit im Herrenhause zu Tage getreten sind und dahin abzielen, durch eine Kräftigung der Disziplinargewalt des Präsidenten gegen alle Missbräuche der Immunität einen erhöhten Rechtsschutz zu gewähren. Das Herrenhaus hat u. A. einstimmig beschlossen, das Gesetz über die Geschäftsordnung des Reichsrates dahin abzuändern, dass dem Präsidenten das Recht zustehe, die Verlesung solcher Stellen einer Interpellation, welche Beleidigungen Abwesender enthalten oder gegen das Strafgesetz Verstössen, nicht zuzulassen. Von dein Missbrauche, des Interpellationsrechtes ist in den letzten Jahren keine Bevölkerungsklasse härter betroffen worden, als die jüdische Religionsgesellschaft. Nicht nur die Lehren, Gebräuche und Einrichtungen der Juden wurden im Hause selbst und in der antisemitischen Presse herabgewürdigt, es wurde auch die wirtschaftliche Existenz der Juden durch die in den antisemitischen Blättern der Hauptstadt und der Provinz immer schrankenloser betriebene Boykottierung und Verunglimpfung jüdischer Geschäftsleute schwer bedroht. Erhoben nun die Juden gegen diese nach § 302 des Str.-G. strafbaren Angriffe Beschwerde bei den kompetenten Stellen und verstand sich schon der eine oder andere Staatsanwalt dazu, gegen das betreffende Blatt das objektive Verfahren einzuleiten, dann fand sich sofort ein deutsch-nationaler oder christlich-sozialer Abgeordneter, welcher wegen der erfolgten Konfiskation den Justizminister im Parlamente interpellierte und in den Text seiner Interpellation den vollen Wortlaut des beanständeten Artikels aufnahm. Durch die wörtliche Verlesung einer solchen Interpellation wurde der inkriminierte Artikel immunisiert, d. h., es konnte nun kein Staatsanwalt mehr den Wiederabdruck desselben verhindern. So wurde durch die ursprünglich freiheitliche Bestimmung, dass die wahrheitsgetreue Veröffentlichung der Verhandlungen des Parlaments nicht verhindert werden dürfe, dem Strafgesetze ein Schnippchen geschlagen und den Juden der ihnen gesetzlich zustehende Rechtsschutz vorenthalten. Jahrelang haben alle Parteien des Hauses zu dieser Anomalie geschwiegen, bis endlich durch gleichartige Angriffe auf Lehren und Gebräuche der katholischen Kirche die Gewissen aufgerüttelt wurden. __ Es ist vorläufig nur ein leiser Ansatz zur Besserung, der in"*der Obmännerkonferenz in dem Gedankenaustausche der Abgeordneten Dzieduszyczki, Dr. Kathrein und Pernerstorfer sich bemerkbar machte, aber wer die Struktur des Hauses, wer seine Stimmungen und Strömungen gründlich kennt, muss sich sagen, dass auch dieser leise Ansatz schon als ein bedeutungsvoller Schi it t zum Guten begrüsst werden muss, denn die Wahrheit des gerügten Uebelstandes liegt so offen zutage, dass es nur des Mutes bedurfte, um sie endlich einmal auszusprechen, um ihr zu allgemeiner Anerkennung zu verhelfen. Wenn es den Polen und den Deutsch-

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