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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1904-06-01 · 6/7 (Juni/Juli 1904) · p. Seite 30

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
16 (1904)
Issue
6/7 (Juni/Juli 1904)
Date
1904-06-01
Page
Seite 30 (sequence 30)
Language
German
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30 K 600 einlieben werde. Diejenigen Gesuche, welche bereits Gegenstand einer Beschlussfassung im Heimatsrechtsausschusse gewesen sind, werden von dem neuen Taxgesetze nicht betroffen. Daraus folgt, dass diejenigen Gesuchsteller, welche bereits eine wie immer geartete Erledigung seitens der Gemeinde Wien erhalten haben, den Anspruch auf taxfreie Zusicherung der Aufnahme in den Gemeindeverband erlangt haben. Es ist sehr zu bedauern, dass das Landesgesetz der Gemeinde Wien ganz im Allgemeinen und ohne jede Einschränkung die Ermächtigung verleiht, eine Taxe von K 600 einzuheben, dass die Höhe der Taxe nicht von der Dauer des Autenthaltes in Wien abhängig gemacht wurde, wie dies derzeit bei der freiwilligen Aufnahme in den Gemeindeverband der Fall ist. In der Praxis wird sich die Anwendung des neuen Heimatsgesetzes folgendermassen gestalten: Den ausländischen Gesuchstellern christlicher Konfession wird die freiwillige Aufnahme in den Gemeindeverband bewilligt werden. Dieselben werden daher nur jene Taxen zu zahlen haben, welche für die freiwillige Aufnahme Geltung haben, z. B. bei mehr als zwanzigjährigem Aufenthalte nur 40 Kronen. Hingegen werden die jüdischen Gesuchsteller nahezu ausnahmslos, ohne Rücksicht auf die Dauer des Aufenthaltes, demnach auch bei noch so langem Aufenthalte K 600 bezahlen müssen. Die Richtigkeit dieser Behauptung ergibt sich aus der Tatsache, dass in der letzten Sitzung des Heimats- und Bürgerrechtsausschusses von 45 Gesuchstellern nur zwei jüdischen Gesuchstellern eine Taxe von K 600 vorgeschrieben wurde, während die 43 christlichen Gesuchssteiler nach einer Interpellationsbeantwortung des Herrn Bürgermeisters freiwillig in den Gemeindeverband aufgenommen wurden, so dass dieselben die für diese Art der Aufnahme massgebende, bedeutend geringere Taxe zu zahlen haben. Die Regierung sollte doch endlich zur Einsicht kommen, dass ein allgemeines, ohne jede Einschränkung erteiltes Ermächtigungsgesetz bei den derzeitigen Wiener kommunalen Machthabern der Bedeutung eines Ausnahmsgesetzes ge^en die Angehörigen der jüdischen Religionsgenossenschaft gleichkommt. Korrespondenzen. Wien. (Magistratssekretär Demel). Nunmehr ist der Magistratssekretär D e m e 1, der in der Spiritusausstellung öffentlich die Juden beschimpft und u. A. ausgerufen hatte: „Alle Juden sind Fälscher und Betrüger, man sollte ihnen die Augen ausstechen", auch in zweiter Instanz und somit rechtskräftig verurteilt worden. In der am 4. Juli 1, J. stattgefundenen Sitzung des

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