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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1904-06-01 · 6/7 (Juni/Juli 1904) · p. Seite 28

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
16 (1904)
Issue
6/7 (Juni/Juli 1904)
Date
1904-06-01
Page
Seite 28 (sequence 28)
Language
German
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28 Die Aufreizungen des „Brftenski drak". In jüngster Zeit erschienen zu wiederholten Malen in dem antisemitischen Briinner Hetzblatte „Binenski drak" Korrespondenzen aus Hofitz in Böhmen, durch welche unsere dortigen Glaubensgenossen sich in hohem Grade beunruhigt fühlten. In einer dieser Korrespondenzen wurde behauptet, dass sich alljährlich zur Osterz^it ein6 Anzahl fremder Rabbiner bei dem jüdischen Gastwirte Adel zu Hofitz versammeln und Gefässe mit sich tragen, die weder für Wein noch für Wasser bestimmt sein können. Eine zweite Zuschrift enthält die Behauptung, dass in der jüdischen Synagoge zu Hofitz Menschenknochen gefunden wurden und dass ferner jeder geheimnisvolle Vorfall, insbesondere das Verschwinden einzelner Personen, sich in unmittelbarer Nähe der Synagoge ereigne. Wir haben uns am 1H. Mai d. J. mit einer mündlichen Beschwerde gegen diese Hetzereien an den Ministerpräsidenten als Leiter des Justizministeriums und am 21. Mai mit einer schriftlichen Anzeige an die k. k. Staatsanwaltschaft in Brünn gewendet. Am 21. Juni haben wir neuerdings eine schriftliche Eingabe an Dr. v. Koerber gerichtet, in welcher es heisst: „Die Absicht, welche mit der Verbreitung dieser nichtswürdigen Lügen verfolgt wird, liegt klar zutage: es soll die christliche Bevölkerung von Horitz gegen die jüdische aufgereizt werden. Zu diesem Zwecke werden zahlreiche Exemplare des genannten Blattes nach Horitz gesendet, und wir haben uns durch persönliche Wahrnehmung überzeugt, dass die Berichte unserer Glaubensgenossen, welche von einer wachsenden Erregung der doitigeu christlichen Bevölkerung sprechen, vollkommen auf Wahrheit beruhen. Es ist unbegreiflich, dass die k. k. Staatsanwaltschaft Brünn die Hetzereien des „Brnenski drak" seit Jahren ungestört und ungestraft passieren lässt. Es ist unbegreiflich, dass die genannte k. k. Behörde, obwohl sie rechtzeitig auf das bevorstehende Erscheinen der in beiliegender Nummer abgedruckten Korrespondenz aufmerksam gemacht worden war, nichts dagegen getan hat. Wir erheben hiemit im eigenen, sowie im Namen unserer Horitzer Glaubensgenossen vor Euerer Exzellenz-nachdrücklichste Beschwerde gegen die Zulassung solcher Hetzereien. Ist es denn noch nicht genug der unseligen Wirkungen, welche die Duldung solch schändlicher Presserzeugnisse in Oesterreich bereits angerichtet hat? Sind denn die k. k. Behörden durch die Polnaer Affaire und durch die blutigen Folgen, welche dieselben an zahlreichen Orten gezeitigt hat, noch nicht hinreichend gewitzigt und bedarf es erst eiues neuerlichen Unglücks, um die kompetenten Amtsorgane an ihre gesetzliche Pflicht zu erinnern? Wir richten an Eure Exzellenz die dringende Bitte, ungesäumt den Staatsanwalt in Brünn anzuweisen, dass er die vorliegende Nummer des „Brnenski drak" nachträglich konfisziere und dass er in Zukunft diesem Blatte grössere Aufmerksamkeit zuwende und die Ausstreuung unwahrer und eben deshalb doppelt gefährlicher Gerüchte rechtzeitig verhindere." Nach den Zusicherungen, die wir auf diese Eingabe erhielten, dürfen wir hoffen, dass der Brünner Staatsanwalt doch endlich den „Kampf mit dem Drachen-' aufnehmen wird.

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