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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1904-06-01 · 6/7 (Juni/Juli 1904) · p. Seite 27

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
16 (1904)
Issue
6/7 (Juni/Juli 1904)
Date
1904-06-01
Page
Seite 27 (sequence 27)
Language
German
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7 vorhanden. Diese Entscheidung musste umso mehr befremden, da aus den Akten ersichtlich ist, dass Israel Nathan Reiss seit mehr als 3 Jahren einen verzweifelten Kampf um die Zurückstellung der Kinder führt, dass er jahrelang nicht wusste, wo seine Kinder sich befinden, dass auch die Mutter durch lange Zeit nicht wusste, wem das jüngste Kind zur Pflege übergeben worden war, trotzdem dem Vater der Zutritt zu seinen Kindern verwehrt wurde, trotzdem ich im vorigen Jahre sowohl durch schriftliche Eingaben an die k. k. Polizeidirektion in Krakau, als auch durch persönliche Intervention beim Polizeidirektor und Statthaltereidelegaten in Krakau die Abnahme, eventuell die vorläufige Verwahrung zur Sicherung, dass die Kinder nicht verbracht werden, fruchtlos ansuchte. Als ich dann mit Eingabe de präs. 18. Juli 19<>3, Nr. VI 72/00 diese hier erwähnten Umstände zur Kenntnis des Bezirksgerichtes Stanislau brachte und mich hiefür als Zeugen führte, wurde mir diese Eingabe mit der Begründung zurückgestellt, ich hätte die Rechtskraft der Interventionsablehnung obiger Behörden erwiesen, trotzdem auch dies das Gericht zum Einschreiten nicht veranlassen würde. Gegen den erwähnten Beschluss über die Entziehung der väterlichen Gewalt des Israel Nathan Reiss habe ich an das Kreisgei icht Stanislau einen Rekurs überreicht, welchem mit Beschluss vom 12. März 1904, Nr. III 149/4 Folge gegeben wurde, der angefochtene Bescheid des Bezirksgerichtes Stanislau wurde aufgehoben und neuerliche Erhebungen angeordnet, die bis nun nicht durchgeführt sind. Da die Kinder, trotzdem sie der jüdischen Religionsgenossenschaft angehören, fernerhin in der christlichen Religion sowohl in der Schule, wie auch seit letzter Zeit bei christlichen Pflegeeltern ohne mütterliche Fürsorge erzogen werden, so habe ich vom Bezirksgerichte Stanislau verlangt, dasselbe möge veranlassen, dass die Kinder in der jüdischen Religion erzogen werden. Dieses Ansuchen wurde mit Bescheid vom 5. März 1904, Nr. VI 72/uO abgewiesen, infolge des von mir überreichten Rekurses hat jedoch dasselbe Gericht meinen Rekurs als Vorstellung erledigt, den Beschluss aufgehoben, die Entscheidung über dieses Ansuchen jedoch der Statthalterei in Lemberg überwiesen, wogegen ich auf Grund der §§13- und 142 a. b. G.-B. an das Kreisgericht Stanislau rekurrierte, da die Entscheidung über die Frage dem Gerichte zustehe. Dieser Rekurs ist jedoch bis nun nicht erledigt".

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