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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1904-06-01 · 6/7 (Juni/Juli 1904) · p. Seite 17

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
16 (1904)
Issue
6/7 (Juni/Juli 1904)
Date
1904-06-01
Page
Seite 17 (sequence 17)
Language
German
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1/ schienen sei und ihm angekündigt habe, dass man im Falle eines neuerliehen Brandes die Juden mit Sensen und Beilen erschlagen werde. Gendarmerieposten-Kommandant Dombrowski deponierte, dass in Uhnow der grosse Brand am 23. April 1903 nachts ausgebrochen sei. Der Zeuge habe sich sofort nach der Brandstätte begeben, um die Rettungsaktion zu organisieren. Nach Lokalisierung des Feuers wurden plötzlich die Kirchenglocken wieder in Bewegung gesetzt. Niemand wusste, was das neuerliche Alarmgeläute zu bedeuten habe. Im Judenviertel wurden dann vom Zeugen die Angeklagten Petryszyn und F u r j a n angehalten, welche mit Hacken Fensterrahmen an Häusern zertrümmerten. Die Menge bekundete die Absicht, die Verhaftung der beiden Exzedenten zu verhindern; erst als andere Gendarmen herbeigeeilt waren, gelang es, die beiden Häftlinge dem Gerichte einzuliefern. Die Weiber riefen da immerfort: „Die Juden stecken die Häuser in Brand, und uns verhaftet man!" An der Spitze des johlenden Pöbels stand der Angeklagte Wasil S k r y p c z u k, der augenscheinlich betrunken war; einen Stock schwingend, haranguierte er die Massen mit dem Rufe: „Vorwärts Jungen!" Bei Konfrontierang mit diesem Zeugen stellen die Angeklagten Petryszyn, Furjan und Wasil Skrypczuk alles in Abrede. Letzterer will die Menge nur zur Beteiligung an der Löschung des Brandes aufgefordert haben. Er sei auch angeheitert gewesen und wisse daher nicht, was er damals alles gesagt habe. Der Zeuge Aron Stahl erzählte, er habe, als der Rummel begann, im Hause eines Bekannten zum Fenster der Parterrewohnung hinausgesehen, und in diesem Moment sei er von dem vorüberschreitenden Angeklagten Iwan Kaczkowski durch einen Beilschlag im Gesichte verletzt worden; stark blutend sei er zum Arzte Dr. Kibitz geeilt, der aber selbst wegen der Ausschreitungen des Mobs in Angst war und den Verwundeten in den Kellerräumlichkeiten verbarg. Der Angeklagte Kaczkowski bezeichnete die Darstellung Stahl's als unwahr und leugnete, demselben einen Schlag mit der Hacke versetzt zu haben. — Vorsitzender: AVer sonst hätte dies getan? Der Zeuge hat doch am Gesicht eine von einer Wunde herrührende Narbe? — Angeklagter: Mein Bruder Wladimir dürfte den Juden geschlagen haben. — Stahl beharrte jedoch darauf, dass der Angeklagte und nicht dessen Bruder der Uebeltäter gewesen sei. Zeuge Sporn sagte aus, er habe vom Hausflur aus gesehen, wie der Angeklagte 0 n y s z k i e w i c z Fenster in den Häusern des Juden vierteis eingeschlagen habe. Onyszkiewicz widersprach und behauptete, er sei zur kritischen Zeit in einem anderen Stadtteile gewesen. Mehrere jüdische Beschädigte erklärten, dass sie sich dem Strafverfahren nicht anschliessen. 2

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