Mannheim
Compact Memory

Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1904-06-01 · 6/7 (Juni/Juli 1904) · p. Seite 16

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
16 (1904)
Issue
6/7 (Juni/Juli 1904)
Date
1904-06-01
Page
Seite 16 (sequence 16)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/9756662-9603068-9603151--1007-9603167
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

16 wegen eines Tags zuvor begangenen Diebstahls in Gewahrsam brachte, habe man geglaubt, dass der Brandstifter eskortiert werde. Deshalb habe die Erregung gegen die Juden sich noch gesteigert, und die Menge habe sich zu Gewalttätigkeiten hinreissen lassen. Einer der Angeklagten behauptete, dass seit den Exzessen gegen die Juden keine Feuersbrunst mehr in Uhnow vorgekommen sei. Als der Vorsitzende des Gerichtshofes dem gegenüber darauf verwies, dass ja erst vor einigen Tagen in Uhnow ein jüdisches Objekt eingeäschert wurde, erwiderte der betreffende Angeklagte, die Juden hätten dieses Feuer, um sich zu decken und den Verdacht von sich abzulenken, selbst gelegt. Auf den Vorhalt des Vorsitzenden, dass die Teilnahme der Angeklagten an den Exzessen durcli eine Reihe von Belastungszeugen festgestellt sei, bezeichneten die Hauptbeschuldigten die Angabe dieser Augenzeugen als unwahr und beriefen sich auf andere Zeugen. Als der Vorsitzende mitteilte, dass diese Personen in der Untersuchung gar nicht entlastend für die Beschuldigten ausgesagt haben, forderten diese die Einvernehmung neuer Zeugen. Gegen zehn Angeklagte, die bereits in Amerika weilen, wurde das Verfahren in contumaciam durchgeführt. Es wurden 252 Belastungs- und 30 Entlastungszeugen einvernommen. Zeuge Mechel Spritzer, Vorsteher der israelitischen Kultusgemeinde, erklärte, dass er namens der Kultusgemeinde auf den Ersatz des in der Synagoge bei den Exzessen verursachten Schadens verzichte. Der Vertreter der Privatbeteiligten, Advokat Doktor Wildwurm, Hess durch Zeugenaussagen feststellen, dass die Beschuldigung, die Juden hätten in Uhnow Häuser in Brand gesteckt, um die Versicherungsbeträge einzustreichen, haltlos erscheine, da von den eingeäscherten Häusern jüdischer Besitzer viele noch bis zur Stunde nicht wiedererbaut seien, wogegen die vom Brande betroffenen Nichtjuden sich schon alle im Besitze neuerbauter Häuser befinden.______ Von den einvernommenen Zeugen verzichteten die meisten aut den Ersatz des ihnen durch die Exzedenten zugefügten Schadens. Salomon G r o s m a n deponierte, er sei trotz seiner Bitte, ihn zu schonen, ganz blutig geschlagen worden, so dass er fast leblos zusammenfiel. Einer der Unholde rief, auf den Misshandelten weisend: „Der ist schon hin, gehen wir weiter!" Die Mehrzahl der Zeugen bezeichnete den Repräsentanten der ruthenischen Versicherungsgesellschaft „Dniestr", Onyszk i e w i c z, als denjenigen, welcher mit dem Rufe „Hurra, los gegen die Juden!u die Rotte anführte. Den Zeugen Brandspitz überfiel der Angeklagte Johann Mazurkiewicz. mit einem Knüttel, indem er sagte : „Wenn ich dich nicht prügeln werde, erhältst du von anderen Schläge". — Zeuge Fischer gab an, dass der Angeklagte K u k i z einmal spät nachts bei ihm er-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.