Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 16 (1904)
- Issue
- 6/7 (Juni/Juli 1904)
- Date
- 1904-06-01
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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6 herübergekommen ist, nicht aus einem Gusse, nicht aus einem Kopfe hervorgegangen ist, sondern dass der Glossator oder der Redakteur bei der Schlussredaktion den ursprünglichen Text durch einen neuen Vers ergänzt und so korrigiert hat. Es ist wohl mit Recht anzunehmen, dass ursprünglich nur der Text vorlag: „Wer Vater oder Mutter schlägt". Dem Glossator schien das aber nicht genügend. Er schob noch den zweiten selbständigen Vers: „Wer Vater oder Mutter flucht, verfällt dem Tode", ein und setzte auf die Ehrenverletzung der Eltern durchs blosse Wort auch die Todesstrafe. Dass diese zwei ihrem Wesen nach zusammengehörigen Gedanken durch einen Einschub getrennt wurden, dafür lässt sich ein logischer Grund wohl nicht denken und mag dieses wohl bloss auf einem Verstösse beruhen. Dieselbe harte Strafe wird noch an einer anderen Stelle, Leviticum 20—9 mit Emphase wiederholt, indem es dort ausdrücklich heist : „Jedermann, wer er auch immer sei (ob der Sohn eines- Fürsten, eines Bürgers oder Bettlers), der Vater oder Mutter schilt, verdient den Tod, an ihm hängt Blutschuld.10) Also gerade diese Stelle der Bibel, obwohl sie sich einerseits offenbar als das bloss menschliche Werk des Glossators dokumentiert, erfüllt uns andererseits mit Bewunderung vor ihrer ethischen Grundlage und diese war es auch, die dem jüdischen Leben bisher die heilige Weihe gegeben hat. Ebenso war auch die Todesstrafe auf die Widerspenstigkeit des ungeratenen Sohnes gesetzt, der trotz der an ihn ergangenen Mahnungen nicht gut tun will und öffentlich vor dem Volke als abschreckendes Beispiel gesteinigt werden muss.1') Aber die Todesstrafe konnte, wie wir bereits oben gezeigt haben, als Talion der bösen Absicht auch ohne Körperverletzung, oder bei blosser Gewinnsucht eintreten, und zwar bei Menschendiebstahl, wie aus folgender bereits oben angeführter Einschubstelle hervorgeht: „Wer einen Menschen stiehlt, mag er ihn verkaufen oder mag er in seinen Händen gefunden werden, verdient den Tod." Also Menschenraub, zu welchem Zwecke immer, stand unter der Todesstrafe. Welche Strafen verhängen nun unsere modernen Gesetze gegen Mädchenhandel und Kinderraub? (Siehe Fall Mortara und Arten.) Unter Sanktion der Todesstrafe ist nicht nur Ehebruch und Blutschande,Vl) sondern auch Verleumdung wegen dieser Vergehen gestellt. (Deuter 22, 14—24.) Ja es wird sogar an mehreren Stellen der Bibel dem Verführer wie der Verführten, wenn letztere sich nicht zur Wehre gesetzt und wenigstens um Hilfe gerufen, die Todesstrafe ange- 10) Levit.: 20—9 ") Deuter: 21—18+19+20+21 ,2) Levit.: 20—10