Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 16 (1904)
- Issue
- 6/7 (Juni/Juli 1904)
- Date
- 1904-06-01
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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5 also die Erlösungsstunde für einen Totschläger wider Willen. Dass der Tod des Hohepriesters als Erlösung erklärt wurde, hat seine Berechtigung wohl weniger in dem bei allen alten Völkern noch zur Zeit der Entstehung des Christentums verbreiteten Volksglauben, dass durch den Tod hervorragender Männer die Sünden Anderer gesühnt werden sollen,5) sondern nur darin, dass dieser Tod das ganze Land in Trauer, in düstere, ruhige Stimmung versetze und daher das Wiederauflodern des Gefühles der Blutrache weniger befürchten Hess. Aber wir begegnen, wie Professor Müller ganz richtig bemerkt, im biblischen Gesetze, so wie im babylonischen (§ 3 und 4) nicht nur dem T a 1 i o n der Tat, sondern auch dem T a 1 i o n des Gedankens, der bösen Absicht; denn auch ein wissentlich vor Gericht abgegebenes falsches Zeugnis kann mit dem Tode bestraft werden, wenn durch das falsche Zeugnis der Tod eines Menschen tatsächlich herbeigeführt wurde oder herbeigeführt werden soll; denn es heisst ausdrücklich:6) „Wird ein falsches Zeugnis abgelegt, dem geschehe, so wie er es seinem Nächsten zugedacht, und Du sollst den Bösewicht aus Deiner Mitte verbannen1', und dabei ist der Satz : „Auge für Auge, Zahn für Zahn, Fuss für Fuss" wiederholt. Also nicht die Tat, sondern die Absicht, nicht der Erfolg, sondern der Wille ist das entscheidende Moment für den Sträfling. Aber der Tod konnte auch als Strafe verhängt werden, wo ein Leben oder die persönliche Sicherheit nicht bedroht war, von einer Wiedervergeltung keine Rede sein kann, sondern aus rein ethischen Gründen, z. B. als Strafe für falsches Prophetentum7) oder als Strafe der Kinder, als Sühne für Beleidigungen gegenüber ihren Eltern, denen wir doch besondere Hochachtung schuldig sind; denn da heisst es : „Wer Vater oder Mutter schlägt, der verdient den Tod1'. „Wer Vater oder Mutter schilt, verfällt dem Tode".8) Aus diesen beiden Versen spiegelt sich das Bild des Familienlebens rein und krystallklar ab, es zeigt sich hier, wie hoch die Ehrfurcht vor den Eltern in der Bibel eingeschätzt ist; nicht nur wer durch die Tat die den Eltern schuldige Achtung verletzt, sondern auch wer sie durch das Wort verletzt, verfällt der Todesstrafe. Allerdings bleibt es auffallend, dass dieser einheitliche Gedanke nicht in einem Satze, sondern in zwei durch den Einsehub bezüglich des Menschenhandels (Vers 16)9) getrennten Versen (Vers 15 und 17) ausgesprochen ist. Gerade das spricht unseres Erachteris dafür, dass der Text der Bibel, wie er an uns 5) Evang. St. Matthäi: 1—21. 6) Deuterouomium : 19—16. 7) Deuter: 13—6. s) Exod. 21 — 15 |-17 9) Exod. 21 Ii;