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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1904-06-01 · 6/7 (Juni/Juli 1904) · p. Seite 3

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
16 (1904)
Issue
6/7 (Juni/Juli 1904)
Date
1904-06-01
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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s Herrn, ich liebe Weib und Kind, und will die Freiheit nicht antreten"'4, da führe ihn der Herr zu den Kichtern und in deren Gegenwart durchsteche er ihm das Ohr mit einem Pfriemen an die Tür oder an die Türpfosten als Zeichen, dass er ihm ewig diene". *) Wenn also beim Sklaven im Seelenkampfe zwischen Liebe zur Freiheit und der Liebe zu Weib und Kind, im inneren Widerstreite zwischen Freiheitsliebe und Familienliebe erstere unterliegt, dann möge der Sklave unter richterlicher Assistenz mit dem Ohrläppchen an die Türpfoste angeheftet, mit der Marke der ewigen Sklaverei gebrandmarkt und so symbolisch als Bestandteil des toten Vermögens-Inventars seines Herrn erklärt werden. Der bezogene letzte § 282 des Kodex Hamurabi lautet dagegen wörtlich: „ Wenn ein Sklave zu seinem Herrn spricht: „„Du bist nicht mein Herr"", so wird ihm sein Herr das Ohr abschneiden". Also sowohl im biblischen, wie im babylonischen Gesetze bildet das Ohr des Sklaven ein Strafmittel zur Markierung seiner Denkungsweise, aber in ganz verschiedener Richtung. Nach dem biblischem Gesetze wird die FreiheitsVerachtung, nach dem babylonischen die Freiheitsliebe bestraft; nach dem biblischen Gesetze ist das strafbare Moment sklavische Gesinnung, nach dem babylonischen Gesetze Freiheitsregung, und hätte sie sich auch nicht durch die Tat, sondern blos durch das Wort geäussert. Nach dem biblischen Gesetze besteht die Strafe in einer Markierung des Ohres durch einen blossen Stich ins Ohrläppchen, wie wir das noch heutzutage öfters bei männlichen Individuen sehen, die einen Ohrenring tragen; nach dem babylonischen Gesetze aber besteht die Strafe in dem Verlust des ganzen Ohres, also in einer grausamen Verstümmelung des ganzen Körpers. Hier erhabene Gesinnung, Zartsinn und Seelenadel; dort gemeine Hab- und Herrschsucht und barbarische Grausamkeit. An diesen Ohrläppchen spiegelt sich der Geist des biblischen und babylonischen Gesetzes deutlicher und klarer ab, als an all dem mitunter falschen Geschmeide, das Professor Delitzsch unter kaiserlicher Patronanz in seinem Vortrage „Bibel und Babel" seiner zahlreichen Zuhörerschaft vorgelegt hat Nicht mit Unrecht verweist daher Professor Müller auf den Widerspruch zwischen Eingang und Schluss des Kodex Hamurabi, in dessen Einleitung als letztes Ziel die auch von den modernen Antisemiten ausgegebene Parole „Schutz des Schwachen gegen den Starken" hingestellt wird, während der Schluss mit dem Ohrabschneiden illuminiert. Wir wollen uns mit dem von Prof. Müller mit so viel Gründlichkeit und Scharfsinn durchgeführten Vergleiche dieser beiden alten Gesetze weniger abgeben; wir wollen auch die historische Frage, welches von diesen beiden Gesetzen das ältere sei, sowie ») Exodus 21—2. t > 1*

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