Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 16 (1904)
- Issue
- 2 (2.1904)
- Date
- 1904-02-01
- Page
- Seite 28 (sequence 28)
- Language
- German
- Belongs to
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28 Rzeszow hat jetzt mit Erlass vom 29. Jänner 1904 den Advokaten und Gemeinderat Dr. Josef Fechtdegen als Regierungskommissär eingesetzt und ihm die Verwaltung der israelitischen Kultusgemeinde mit* einem aus sechs Mitgliedern bestehenden Beirate übergeben. LeftmeritZ. (Die Praxis des Antisemitismus.) Das alldeutsche „Leitmeritzer Wochenblatt" beschimpfte den Rabbiner Dr. Schornstein, und Dr. Schornstein rächte sich damit, dass er dem Blatte einen Spiegel seines Antisemitismus vorhielt. Er erklärte, das Blatt, das die Juden so angreife, stehe mit Juden in Geschäftsverbindung und der Herausgeber und Besitzer des Blattes habe die Geschäftsverbindung mit Juden als eine Schande und als Verrat erklärt, er habe aber diesen obersten Grundsatz seines eigenen Blattes systematisch verleugnet zu Gunsten seines geschäftlichen Vorteils. Herr Franz Seifert, der Herausgeber und Besitzer des „Leitmeritzer Wochenblattes", klagte den Rabbiner und dieser erbrachte bei Gericht den Beweis, dass der alldeutsche Antisemit bei Juden nicht nur für seine Druckerei, sondern auch für seine privaten Bedürfnisse Artikel eingekauft habe, dass er Inserate von Juden brachte. Ausserdem wollte er noch beweisen, dass Herr Seifert vom Juden Ofner ersucht wurde, eine Reklamenotiz für sein Geschäft aufzunehmen und dass diese Notiz tatsächlich im redaktionellen Teil erschien, dass er sein Blatt durch Juden verschleissen lasse. Der Richter Hess diese Beweise nicht zu — offenbar genügten ihm schon die durchgeführten Beweise — und sprach den Augeklagten wegen erbrachten Wahrheitsbeweises frei. Gegen dieses Urteil meldete der verurteilte Kläger die Berufung an. Aber er hatte beim Kreisgericht nicht mehr Glück. Auch dieses fand den Wahrheitsbeweis erbracht und wies die Berufung zurück. Herr Seifert wird aber weiter die anderen warnen, bei Juden zu kauten, wird aber selbst mit Juden Geschäfte machen. Berlin. (R i t u a 1 m o r d a n e i n e m Juden.) Vor deu Geschwornen in Könitz standen am 8. Jänner der Schlossermeister Max Hahn und der Nachtwächter Johannes V e r g i n aus Steegers, angeschuldigt, am 20. September v. J. den jüdischen Schriftsetzer Berthold L e v y in einer Schenke erschlagen zu haben. Der Schlossermeister Max Hahn ist ein Süffel. Er behauptet, schon in der ganzen Woche, die der Tat voraufging, Geister gesehen zu haben. Das ärztliche Gutachten Hess den Versuch nicht aufkommen, diesen Angeschuldigten als unverantwortlich hinzustellen. Der arische Schlossermeister erzählte, dass er an dem jüdischen Schriftsetzer Aergernis genommen habe, weil dieser „lateinisch gebrummelt", auch das Vaterunser lateinisch und griechisch aufgesagt. Ihn habe ferner empört, dass der jüdische Mann den ritullen Gebrauch vonChristenblut seitens der Juden in Abrede stellen wollte. Endlich habe ihu die Bemerkung des S itzers empört, dass Jesus, heute auf die Welt kommend, zum anderenmal gekreuzigt werden würde. Mit Fusstritten, Stockschlägen, Fausthiebeu habe er seine sittliche Ueberlegenheit gegenüber dem Berthold Levy dargetan, der Nachtwächter Johannes Vergin habe sich an diesem Werk beteiligt — „stundenlang haben wir ununterbrochen den Juden geschlagen", so hatte der Held nach der Tat vor Dritten geprahlt — und Berthold Levy sei danach ein toter Mann gewesen. Der Nachtwächter leugnete seine Beteiligung vollständig, und der Ortsvorsteher unterstützte die Ableugnung durch die Bekundung, dass der Nachtwächter bereits 9 Kinder habe, dass das zehnte unterwegs sei, und dass bei Verurteilung des Nachtwächters die ganze Familie der Gemeinde zur Last fallen würde. Die Geschwornen sprachen den Nachtwächter Johannes Vergin frei und dem Hahn billigten sie mildernde Umstände zu. Der arische Schlossermeister kam mit einem Jahr Gefängnis (!!!) davon. — Moritz Levy wurde von dem Konitzer Schwurgerichte wegen eines Meineides, den er nicht begangen hat, zu — vier Jahren Kerkers verurteilt. Das ist die ausgleichende Gerechtigkeit in Westpreussen.