Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 16 (1904)
- Issue
- 2 (2.1904)
- Date
- 1904-02-01
- Page
- Seite 25 (sequence 25)
- Language
- German
- Belongs to
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25 dieses entsendete eine Kommission mit dem Bezirksleiter und dem Bezirksarzt ins Haus. Die Kommission befasste sich sehr eingehend mit dem Fall und kam zur Ueberzeugung, dass es sich um eine Fiktion des geistig beschränkten und dabei exaltierten Mädchens handelt. Wegtaufen in Galizien. Aus einem Dorfe neben Neusandec wurde kürzlich das 15jährige Mädchen Gitel Epstein entführt. Dasselbe fand im Kloster der Felizianerinnen in Krakau Aufnahme, wo es auck getauft wurde. Der Entführer wurde durch das Kreisgericht Neusandec des Verbrechens der Entführung schuldig erkannt und zu einer Kerkerstrafe verurteilt. Da die Eltern des entführten Kindes nur nach jüdischem Ritus getraut waren, so verlangten die uneheliche Mutter und der uneheliche Vater, der zugleich seinerzeit durch das Gericht zum Vormund der Minderjährigen bestellt wurde, auf Grund des § 145 a. b. G. B. dir Entfernung des Kindes aus dem Kloster und Zurückstellung desselben an die Mutter. Das Bezirksgericht Neusandec als Vormundschaftsbehörde hat jedoch diesem Ansuchen keine Folge gegeben, gleichzeitig die Vormundschaft dem bisherigen Vormund abgenommen und einen Neu-Sandecer Advokaten zum Vormund des Kindes bestellt. Der Vertreter der genannten Eltern, Landes- und Gerichtsadvokat Dr. Eafael Landau in Krakau, hat gegen diese Entscheidung an das Kreisgericht Neusandec rekurriert und gleichzeitig, da die unehelichen Eltern des Kindes nunmehr nach bürgerlichem Gesetz getraut wurden, das genannte Kind dadurch legitimiert wurde und die Eechte eines ehelichen Kindes erhalten hat, die sofortige Aufhebung der bestellten Vormundschaft verlangt. Die Entscheidung hierüber ist bis nun nicht erflossen. — Auch in Angelegenheit der ungesetzlich getauften Kinder des J. N. E e i s z, über die wir wiederholt berichteten, ist die letzte Entscheidung des Obersten Gerichtshofes noch immer ausstehend. Wir haben neuerdings Schritte getan, um die Erledigung zu beschleunigen. Qeffentliche Gewalttätigkeit aus religiösen Motiven. In einem kleinen Orte in Galizien bestand seit langer Zeit ein sogenannter „Eirew", das ist ein in einer gewissen Höhe über die Strasse gezogener Draht, der die Ortsgrenze bezeichnet, die ein frommer Jude an Sabbathen nicht überschreitet. Der auf einer Inspektionstour begriffene Postamtsdiener Peter Har los fand bei Untersuchung der Telegrafendrähte in jenem Ort. dass der „Eirew" oberhalb der Telegrafendrähte gespannt war und schnitt ihn ab,