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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1904-02-01 · 2 (2.1904) · p. Seite 21

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
16 (1904)
Issue
2 (2.1904)
Date
1904-02-01
Page
Seite 21 (sequence 21)
Language
German
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*1 Vorsitzender Prof. Ehrmann bemerkte zum Schlüsse: Auch andere Eeligionen sind von derselben Frage bewegt. Die Debatte, die heute geführt wurde, sollte nur anregen, wird aber natürlich die Zukunft nicht beeinflussen können. Aus unserem Rechtsschutz- und Abwehr-Bureau. Eine neue Ritualmordhetze. Au einem Felde in der Nähe des Prager Vorortes Zizkow wurde am 11. d. M. die Leiche der zwölfjährigen Barbara S m r c e k, mit Schnittwunden am Halse und zahlreichen Stichwunden an Brust und Rücken aufgefunden. Der Prager „Czech" und das Wiener „Deutsche Volksblatt1' benützten den Leichenfund zu einer neuei liehen Ritualmordhetze. Der „Czech" wurde von der Prager Staatsanwaltschaft konfisziert. Hoffentlich werden auch die Lügen des „DeutschenVolksblatt" in geeigneter Weise widerlegt werden. Amtliche Berichtigungen gegen die Lügenpresse. Das Justizministerium hat folgenden Erlass an alle Gerichte ausgegeben: „In der letzten Zeit haben sich die Fälle gemehrt, in welchen der Oeffentlichkeit durch ungenaue Berichterstattung über Vorgänge bei Gericht, insbesondere der den Anklagen oder Urteilen zu Grunde liegende Sachverhalt in einer den Tatsachen nicht entsprechenden Darstellung bekannt wurde. Häufig knüpfte sich daran eine den Interessen der Rechtspflege abträgliche Kritik, die wahrscheinlich unterblieben wäre, wenn der richtige Sachverhalt gleich bekannt worden wäre. Um dieser Erscheinung vorzubeugen, empfiehlt es sich, dass die betreffenden Behörden für eine möglichst rasche Korrektur der irrtümlichen Darstellung und Beurteilung Sorge tragen, und zwar in der Weise, dass entweder die betreffende Zeit schritt von dem wahren Sachverhalt sofort in Kenntnis gesetzt wird, oder dass in den amtlichen Blättern eine richtige Darstellung zur Veröffentlichung gelangt. Welcher Weg und welche Form zweckdienlicher erscheint, wird in jedem einzelnen Falle zu entscheiden sein. Die tunlichst rasche Erreichung des angestrebten Zieles wird wesentlich erleichtert werden, wenn in den Fällen, in welchen die Zeitschrift an einem von dem Sitze der betreffenden Justizbehörde entfernten Orte erscheint, die Justizbehörden einander sowohl bei

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