Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 16 (1904)
- Issue
- 1 (1.1904)
- Date
- 1904-01-01
- Page
- Seite 42 (sequence 42)
- Language
- German
- Belongs to
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42 weit diese Frfindungen jetzt Gewinne abwerfen, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis. Tatsache ist ferner, dass eine grosse Anzahl von Rednern und sonstigen Angestellten ihre Lebensstellungen im Volksbunde wieder aufgegeben haben oder aufgeben mussten. Und Tatsache ist ferner, dass eine Menge Geld, ja ganze Vermögen in den Gründungen stecken und dass sich bereits viele opferwillige Gesinnungsgenossen zurückgezogen haben. Ich erblickte demnach in der bisherigen Agitation des Volksbundes eine schwere Schädigung unserer gesamten Bewegung und wir haben deswegen seine fernere Unterstützung abgelehnt. Wer mir nicht Glauben schenken will, der erfrage in Berlin, Erfurt und Stettin, wieviel Geld schon in den Unternehmungen steckt und wie diese prosperieren." Berlin. (Neue Dokumente zu dem Verhalten der Päpste gegen die Juden) veröffentlicht aus dem vatikanischen Archiv Pater K. Eubel in der letzten „Römischen Quartalschrift für christliche Altertumskunde und für Kirchengeschichte": Clemens VII. lässt am 10. Juli 1381 mit Rücksicht auf den Grafen Amadeus von Savoyen Strafgelder, welche dem Juden Isaak von Toledo in Petzalata von der apostolischen Kammer abgenommen worden waren, dem Juden Simon von Nantnas in Kastillione restituieren, da die konfiszierten Gelder diesem gehören sollen. Derselbe Papst befiehlt am 19. April 1387, dass wuchernde Juden in Arles, Avignon, Maguelone, Uzes und Nimes erhobene Wucherzinsen zurückzahlen müssen, bei Vermeidung der Ausschliessung vom Verkehr mit Christen. Der gleiche Avignon-Papst verbietet gleich vielen seiner Vorgänger, dass ein Jude unfreiwillig zum Empfang der Taufe angehalten werden dürfe. Bonifaz IX. nimmt am h. August 1391 den in Rieti wohnenden Juden Manuel de Danieli de urbe mit all seiner Habe in Schutz; desgleichen den von der päpstlichen Kammer angestellten Sachverständigen und Schätzer Benedict Melis zu Rom. Der Jude Angelus Manuelis wird am 1. Juli 1392 zum Arzt und Famiiiaren Bonifaz' IX. angenommen und dem Schutz des heiligen Petrus und der römischen Kirche empfohlen. Ebenso wird am ~6. Oktober 1392 der zu Perugia wohnende Salomon de Metasia de Sabatuchio als Famiiiare bestätigt. Eine Stiftungsurkunde für ein Spital und Kirche in Coimbra wird genehmigt, obwohl sie an einer Stelle errichtet werden sollen, wo die Juden drei Hostien begraben haben sollen, wodurch der locus „immundus sive sterquilineus" geworden ist. Dies hörte wieder auf; denn die Hostien wurden nachher unversehrt wieder ausgegraben. — Für den vor vier Jahren getauften, in Venedig weilenden Juden Abraham Nicolai, der (so eine Art amerikanischer Doktor) nur in Kairo oder Damaskus promoviert hatte und ein Diplom vom Sultan von Babylon besass, erlässt Bonifaz unter dem 31. Juli 1398, dass dieser nach abgelegtem Examen vordem Bischof von Nusco und vor drei Magistri in artibus et physica die gleichen Privilegien geniessen dürfe, als wenn er in Paris oder Bologna studiert hätte. Seine bedeutenden Kuren in Venedig werden dabei erwähnt. — Ein getaufter Paulus (ehedem Jakob) nebst seiner Frau Katharina (ehedem Rayne) und ihren Kindern Franz (ehedem Lademann) und Magdalene (ehedem Freut), also deutsche Juden werden allen Christgläubigen empfohlen, desgleichen dem in Eichstätt wohnenden Juden Moses von Heydeck und seiner Gattin Berthlein ihr Eigentum bestätigt, da sie zum Christenthum übertreten. Am 15. Oktober 1402 wird der Jude Angelus Samuelis in Mileto zum Richter in Kriminal- und Zivilsachen für die in Cosenza, Mortalto und Tropea wohnenden Juden (für Streitigkeiten unter ihnen selbst) ernannt. Die Bischöfe müssen den Inquisitoren in den Weg treten, weil sie mehr aus Habsucht als aus Glaubenseifer in Calabrien und Otranto die Juden belästigen. — Unter dem 18. Juli 1399 wird ein freisprechendes Urteil des Inquisitors der Romagna bestätigt, der von der Ansicht ausging, dem die spätere Inquisition nicht mehr gehuldigt hat, „es sei besser, dass eine Tat unbestraft bleibe, als dass ein Unschuldiger verurteilt werde". Der Jude Salomo zu Rimini war angeklagt, er habe Christenmädchen verführt durch die nach Häresie riechende Vorspiegelung „non esse peccatum, Christianas concumbere cum Judaeis". Die Beweisaufnahme versagte und der Jude wurde freigesprochen.