Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 16 (1904)
- Issue
- 1 (1.1904)
- Date
- 1904-01-01
- Page
- Seite 38 (sequence 38)
- Language
- German
- Belongs to
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38 wegen der darin enthaltenen, den Tatbestand des Vergehens nach § 302 St.-G. begründenden Aeusserungen von dem genannten Landes-Regierungs-Präsidium mit Beschlag belegt Die Weiterverbreitung dieser Druckschrift oder die Veröffentlichung des Inhaltes derselben durch den Druck ist bei Strafe verboten. Die „Künstlerkarten" mit der Trientiner Ritualmordlegende. In München hat man vor kurzem den — durch die Konfiskation verhinderten — Versuch machen wollen, für den Ritualmord durch eine Postkarte Stimmung zu machen, die nach in Trient noch vorhandenen Abbildungen die „rituelle Tötung des Beato Simonino" von Trient darstellt. Man kann sich in der, leider so zahlreichen Literatur darüber unterrichten, wie diesem Blutmärchen infolge der durch unerhörte Folterungen der Juden erzwungenen, aber stets sofort widerrufenen Geständnisse weithin Glauben geschenkt wurde, obwohl der Bischof Hinderbach von Trient in einem Briefe an dem Papst die Folter als Ursache der Geständnisse betont hatte uud der kleine Simon erst an Ostern und nicht vor Ostern verschwand, womit auch die antisemitische Begründung hinfällig wurde. Nicht bekannt waren aber bis vor kurzem die von Sixtus IV. gegen den Trientiner Aberglauben und seine furchtbaren Folgen ergriffenen energischen Massregeln, Der ausgezeichnete italienische Kunstgelehrte Corrado Ricci, der jetzt als Direktor der Uffizien nach Florenz berufen ist, hat in der Februar-Nummer 1901 der italienischen, in Bergamo erscheinenden Kunstzeitschrift „Emporium" einen Aufsatz über den „Beato Simonino" veröffentlicht, in dem er seiner Entrüstung und seinem Grauen vollen Ausdruck gibt und die viel später entstandenen Abbildungen, die jetzt noch in Trient zu sehen sind, sowie einige der im Jahre 1475 verbreiteten und jetzt neugefundenen Hetzbilderchen wiedergibt Möglicherweise hat er dadurch ganz unabsichtlich die vom Staatsanwalt in München und in Wien konfiszierte „Künstlerkarte" eingegeben. Zugleich gibt er aber erstmalig ein Rundschreiben des Papstes Sixtus IV., worin jedermann verboten wird, über Simonino zu predigen, zu schreiben und Abbildungen zu verbreiten. Der Doge Pietro Mocenigo von Venedig beeilte sich, das päpstliche Breve an alle Podestäs und Capitani der Republik weiterzugeben, und ein Exemplar davon, das sich unter No. 724 der „Lettere Ducali" in der Biblioteca Ciassense zu Ravenna befindet, ist das erwähnte; das wir in seinem lateinischen Text hier wiedergeben: „Petrus Mocenigo Dei gratia dux Venetiarum Nobilibus et Sapientibus viris Antonio Marcello de suo mandato potestati et Capitaneo Ravennae et successoribus suis fidelibus dilectis Salutem et dilectionis affectum. Scripsit summus pontifex omnibus