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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1904-01-01 · 1 (1.1904) · p. Seite 39

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
16 (1904)
Issue
1 (1.1904)
Date
1904-01-01
Page
Seite 39 (sequence 39)
Language
German
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39 dominis et potentibus breve per quod declarat et jubet sub poena excommunicationis ut puer ille qui Tridenti a Judeis interfectus dicitur pingi non sinatur, neque illa res a scriptoribus imprimi aut predicatoribus diffamari instigarique vulgus contra Judeos ab ecclesia toleratos in testimonium dominicae passionis, donec Serenitas sua eruta et investigata veritate deliberet quantum sibi ad quem haec uniee spectant videatur." Es folgen Ausführungs- und Strafbestimmungen, der italienische Text, der Text des Anschlags an den öffentlichen Stellen u. s. w. Das Datum des Rundschreibens des Dogen ist der 8. November 1475, dasjenige, an welchem der Stadttrompeter und Herold von Ravenna es anschlug, ist der 23. Dezember. Der Satz über das Breve des Papstes lautet in Uebersetzung: „Der Papst schrieb an alle Fürsten und Herren ein Breve, in dem er erklärt und unter der Strafe der Exkommunikation befiehlt, dass jener Knabe zu Trient, von dem man sagt, die Juden hätten ihn getötet, nicht abgebildet werden darf, und dass darüber nichts geschrieben und nicht gepredigt werden und das Volk nicht gegen die Juden aufgehetzt werden darf, welche die Kirche zum Zeugnis der Passion unseres Herrn toleriert, bis Seine Heiligkeit, nachdem die Wahrheit erforscht und ans Licht gebracht, in einer Sache, die sie allein angeht, nach Belieben entschieden hat." Bei diesem Verbot der „Künstlerkarten" durch Sixtus IV. aus dem Hause Rovere ist es geblieben. Damals wurden alle Abbildungen, deren man habhaft werden konnte, vernichtet. Aber immer wieder versuchen es die Hetzer von neuem, und da die unfehlbaren Päpste in diesem Falle ihren heftigsten Anhängern nichts sagen können, muss der Staatsanwalt gegen die Hetzereien in Anspruch genommen werden. Korrespondenzen. Wien. (Rücktritt des Präsidenten der israelitischen Kultusgemeinde.) Herr kaiserl. Rat Heinrich Klinger hat am 1. Jänner d. J. mit dem Mandat als Mitglied des Kultus Vorstandes auch sein Amt als Präsident der israelitischen Kultusgemeinde zurückgelegt. Wir verzeichnen diese Tatsache mit grösstem Bedauern, denn Herr Klinger hat durch seine trefflichen persönlichen Eigenschaften, seine Klugheit, sein Pflichtbewusstsein und durch sein konziliantes Wesen die mannigfachen Gegensätze, welche im Wiener Gemeindeleben zutage treten, zu überbrücken verstanden. Die Tätigkeit der „Oesterreichisch-Israelitischen Union" hat Herr kaiserl. Rat Klinger mit dem lebhaftesten Interesse verfolgt und jederzeit eifrig gefördert. — Die Neuwahl des Präsidenten dürfte erst nach den im Herbst dieses Jahres stattfindenden Ergänzungswahlen für den Kultusvorstand ertolgen.

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