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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1904-01-01 · 1 (1.1904) · p. Seite 37

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
16 (1904)
Issue
1 (1.1904)
Date
1904-01-01
Page
Seite 37 (sequence 37)
Language
German
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37 bestätigt und das Verbot der Weiterverbreitung ausgesprochen. Die Gründe dieses Erkenntnisses sind so interessant, dass wir dieselben im Wortlaut wiedergeben. Sie lauten: Das Vergehen der Aufreizung des § 302 St.-G. wird auch dadurch begangen, dass die Einwohner des Staates zu feindseligen Parteiungen gegen einander aufgefordert, angeeifert oder zu verleiten gesucht werden. Dass dies auch die Tendenz des inkriminierten Artikels ist, muss wohl jedermann in die Augen fallen. In einer Eeihe von Absätzen werden zunächst gegen eine bestimmte Religionsgesellschaft oder gegen eine bestimmte Klasse von Staatsbürgern die schwersten Vorwürfe geschleudert, um zu zeigen, worin die grösste und allgemeinste Gefahr liege und um daraus schliesslich abzuleiten, dass solche Gefahr nur durch eine Parteibildung abzuhalten sei, welche den Kampf gegen jene Gesellschaft oder Klasse auf ihr Programm geschrieben hat. Das weitere Vergehen des § 305 St.-G. begeht auch derjenige, welcher eine durch die Gesetze verbotene Handlung zu rechtfertigen versucht. In einer bestimmten Stelle des kritischen Artikels, in welcher von den Vorgängen in Kischenew die Rede ist, liegt offenbar auch dieser Tatbestand vor. Die verfügte Beschlagnahme war daher zu bestätigen. K. k. Landesgericht Innsbruck, Abteilung V am 30. November 1903. Mor. Mittlerweile ist auch ein anderes Tiroler Hetzblatt, der „Tiroler" in Bozen, wegen des Artikels „Aphorismen über das Judentum" konfisziert worden Beide Blätter haben freilich die Verfügungen der Staatsbehörde dadurch unwirksam gemacht, dass sie die konfiszierten Artikel durch eine Interpellation im Parlamente immunisierten und hierauf wieder zum Abdruck brachten. Beschlagnahme eines Hetzbildes. Laut Mitteilung des k. k. Landes-Regierungs-Präsidiums in Czernowitz vom 6. November 1903, Z. 6485/Pr., wurde die ausländische nichtperiodische Druckschrift „Istoria Judaismulni si Jidanii in Rumania" von M. Savel, erschienen im Verlage der Typographia M. P. Popovici in Jassy, Str. Alexandri Nr. 14 im Jahre 1902, samt deren Beilage, einer Zeichnung, worin zwei Juden in nationaljüdischen Trachten abgebildet sind, von welcher der eine von Geldsäcken umgeben ist und ein mit Zitaten versehenes Banner hält, der andere den Euss auf dem Nacken einer „die Moldau" darstellenden Bäuerin haltend eine Geisel schwingt,

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