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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1904-01-01 · 1 (1.1904) · p. Seite 32

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
16 (1904)
Issue
1 (1.1904)
Date
1904-01-01
Page
Seite 32 (sequence 32)
Language
German
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32 auch teilweise bei verschlossenen Türen, durchgeführt werden. Wir können nur bedauern, dass die in Betracht kommenden Gerichtsbehörden diesen guten Absichten des Ministers in so unvollkommener Weise nachgekommen sind. Statt dass man gegen alle Angeklagten gleichzeitig verhandelte, teilte man dieselben in 22 Gruppen, was dann z. B, zur Folge hatte, dass ein Mann, der in einem Bezirk einen Mord begangen hatte, nur wegen eines Diebstahls angeklagt wurde, den er in einem anderen Bezirke begangen hatte. Eine weitere Folge dieses Verfahrens war, dass eine allgemeine Darstellung der Ereignisse unmöglich wurde und nur fragmentarische Einzelheiten zur Verhandlung gelangten. Die Gerichtsverhandlung gegen die erste Gruppe der Angeklagten — 36 Christen und ein persischer Untertan — begann am 19. November und sollte nur sieben Tage dauern, währte aber vier Wochen, denn es waren 566 Zeugen zu vernehmen Die Verhandlungen wurden durchwegs hinter verschlossenen Türen geführt und nur etwa 40 Personen erhielten Zutritt zu denselben. Trotz all dieser Beschränkungen haben aber die Verhandlungen genug Material zu Tage gefördert, um sich ein deutliches Bild von den Vorgängen in Kischenew zu Ostern 1903 zu machen. Der Angriff gegen die Juden war von langer Hand vorbereitet und die Namen verschiedener antisemitischer Agitatoren sind vor dem Untersuchungsrichter Avie vor dem Kriniinalgericht genannt worden, aber eine Verfolgung derselben wurde abgelehnt. Einer der Haupttäter, ein gewisser Pronin, hat zugegeben, dass er ein aufreizendes Pamphlet, das vor den Unruhen verteilt worden, verfasst habe, und doch ist er ebensowenig belästigt worden wie Herr Kruschewan, der Herausgeber der Zeitung „Bessarabetz", die so viel zur Aufreizung der Bevölkerung getan hatte. Eine selbst von dem russischen Regierungsblatte veröffentlichte Behauptung, dass ein Streit zwischen einem jüdischen Karusselbesitzer und einer christlichen Frau den Anlass zum Ausbruch der Unruhen gegeben habe, ist durch die Zeugenvernehmung als völlig unbegründet erwiesen worden. Denn selbst der Polizei-Offizier Solowkin musste zugeben, dass zu der Zeit, als die Unruhen begannen, nicht ein einziger Jude sich auf dem Platze, wo das Karussel stand, befunden habe, und dass dieses selbst wegen des Sonntags geschlossen war. Der beste Beweis aber dafür, dass der Angriff vorher genau geregelt worden war, ist in dem Umstände zu finden, dass die Angreifenden inverschiedene Gruppen geteilt waren, dass deren Anführer besondere Verzeichnisse der jüdischen Häuser besassen, dass die Angreifer eine gleichartige Bewaffnung, nämlich Eisenstangen, erhalten hatten und dass die Ruhestörungen an verschiedenen Orten zu gleicher Zeit begannen. Dass schon mehrere Tage vorher von verschiedenen Seiten Drohungen gegen die Juden ausgestossen worden waren, sei nur nebenbei bemerkt

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