Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 15 (1903)
- Issue
- 12 (12.1903)
- Date
- 1903-12-01
- Page
- Seite 22 (sequence 25)
- Language
- German
- Belongs to
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22 Menschenhände müssen dabei tätig sein. Ebenso wird sie auch an lesekundige Bauern verteilt. Dieser Broschüre ist überdies auch eine Zeichnung angeschlossen, und zwar für das leseunkundige Publikum, um recht drastisch die angebliche Gemeiuschädlichkeit der Juden ar.ch dem einfachen Manne zu demonstrieren. Abgebildet sind rechts und links zwei Juden in ihren nationaljüdischen Trachten, jeder schwingt eine Peitsche und der eine hält den Fuss auf einer Bäuerin die auf dem Felde arbeitet, oben sind erlogene, aus den Schriften des Judentums entstellt wiedergegebene, niederträchtige, boshafte Zitate aufgedruckt. Diese Broschüre wird, ,.ie gesagt, in Radautz verteilt, und es ist ja für Jeden einleuchtend, dass die Verteilung solcher Hetzschriften eine direkte Gefahr involviere, weil der konfessionelle Friede der Bevölkerung überhaupt auf das Aeusserste gefährdet werden kann. Das ist keine parteipolitische Frage, sondern eine Frage des Rechtes, der Freiheit, der Zivilisation, eiae Frage der Gleichberechtigung. Nun ist es mir allerdings noch nicht möglich gewesen, dass ich den eigentlichen Urhebern auf die Spur komme. Ich lenke aber die Aufmerksamkeit Sr. Durchlaucht, welche zu Beginn der gegenwärtigen Session in ganz dezidierter, bündiger und klarer Weise erklärt hat, dass in der Bukowina, solange er an der Spitze der Verwaltung stehe, gleiches Recht für alle herrschen werde, eine Erklärung, die dem Geiste der von jedem österreichischen Beamten angelobten Verfassung genau entspricht, auf diese Druckschrift. Von meiner Vereinigung, von der freisinnigen Vereinigung, in deren Schosse Juden und Christen brüderlich vereinigt sitzen, bin ich autorisiert, an Se. Durchlaucht die Anfrage zu richten, ob Se. Durchlaucht Kenntniss hat von dieser Verbreitung und welche Massregeln Se. Durchlaucht zu ergreifen gedenkt, damit Verhetzungen dieser Art wirksam von Seite der Staatsorgane entgegengetreten werde (Lebhafter Beifall.) Landespräsident Prinz Hohenlohe erwidert hierauf sofort: Auf die gestellte Anfrage habeich die Ehre zu erwidern, dass mir von der Verbreitung der Schriften und Broschüren, von denen der Herr Abgeordnete gesprochen, nichts bekannt ist. Ich werde aber ganz gewiss nicht ermangeln, die eingehendsten Erhebungen pflegen zu lassen, um, was an mir liegt, in die Lage zu kommen, in energischester Weise, und zwar auf gesetzlicher Basis, gegen jede Aufhetzung gegen eine Konfession einzuschreiten. (Lebhafter Beifall und Häud-(klatschen.) St. Petersburg. (Die neuen Massregeln gegen die russischen Juden.) Die vom russischen Minister des Innern getroffene Verfügung, wonach es kranken Juden nunmehr verboten wird, nach Moskau zu kommen, um in den dortigen Kliniken Aufnahme zu suchen, ist auf das Verlangen des Generalgouverneurs von Moskau, Grossfürsten Sergius, zurückzuführen. In dem Erlasse, welchen Minister v. Plehwe an die Gouverneure im Reiche gerichtet hat, wird ausdrücklich gesagt: „Se. kaiserliche Hoheit der Generalgouverneur von Moskau hat das Ministerium des Innern aufgefordert, Massnahmen zu ergreifen, um die Zureise von kranken Juden nach Moskau, welche eintreffen, um ein dortiges Spital oder eine dortige Klinik aufzusuchen, zu verhindern." Sänimtlicbe Polizeichefs haben nun den Juden bekanntgegeben, dass die Reise kranker Juden nach Moskau künftighin nur mit vorheriger Erlaubniss des Moskauer Oberpolizeiweisters zugelassen werden wird. Das gegen den Aufenthalt kranker Juden in Yalta und Umgebung erlassene Verbot tritt schon mit dem 1. Januar 1904 in Kraft. Auch dieses Verbot ist auf die Wünsche einiger Mitglieder der Zarenfamilie zurückzuführen, welche in Yalta und Umgebung Besitzungen haben und dort den Winter zuzubringen pflegen. Eine noch empfindlichere Massnahme ist jedoch gegen die jüdischen Stellungspflichtigen im Notdwestgebiete ergriffen worden. Dort werden jüdische Stellungspflichtige unmittelbar nach ihrer Assentierung für verhaftet erklärt, nach dem Gefängnis überführt und dann auf dem Schub in die Garnison befördert, wo sie ihre Dienstzeit zu verrichten haben. Eine christliche Deputation in Wilna, welche für die Aufhebung dieser grausamen Massnahme eintrat, wurde koinpetentenorts abgewiesen. / j