Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 15 (1903)
- Issue
- 12 (12.1903)
- Date
- 1903-12-01
- Page
- Seite 20 (sequence 23)
- Language
- German
- Belongs to
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20 die Studierendenabteilung kann konstatieren, dass seit deren 16jährigem Bestände bereits 879 Bewerber (75% der Angemeldeten) kostenlos, oft dauernd, untergebracht wurden. Sämtliche Berichte wurden unter lebhafter Zustimmung genehmigt und zwei gelegentlich der Debatte von Herrn Schulleiter Springer und Herrn techn. stud. Arnstein namens des Unterstützungsvereines für mittellose israelitische Techniker vorgebrachte Anregungen der geschäftsordnungsmässigen Behandlung zugeführt. Bei den zum Schlüsse vorgenommenen Ergänzungswahlen wurden neu gewählt, und zwar in den Ausschuss: Herr MUDr. Leopold Kramer, Herr Leop. Schmied und Herr David Troller. als Ersatzmänner: Herr Direktor Ig. Baier, Herr Kommerzial-Rat S. Landesmann und Herr Karl Sgallitzer, und als Mitglied des Revisionscomitees Herr Gustav Fürth. LeitmeritZ. („Kauft nicht beiJuden!u) In dem hier erscheinenden radikal-nationalen, antisemitischen „Leitmeritzer Wochenblatte" erschienen wiederholt Notizen, die zum Boykott gegen die jüdische Bevölkerung aufforderten. Der hiesige Rabbiner Herr Dr. Max Schornstein besprach nun eines Tages zwei Lehrpersonen des Gymnasiums gegenüber das Verhalten des „Wochenblattes" und sagte u. a.: Das Wochenblatt, welches in allen Tonarten predigt: „Kauft nicht bei Juden!", welches es als eine Schande bezeichne, bei Juden zu kaufen und Annonzen von Juden durch Blätter sogar als Verrat am deutschen Volke hinstelle; dieses selbe Blatt steht mit Juden in Geschäftsverbindung, kaufe selbst von Juden und nimmt von ihnen Annonzen auf. Herr Franz Seifert, Herausgeber des „Leitmeritzer Wochenblattes" und Teilhaber der Buchdruckereifirma Seifert u. Co., erhob infolge dieser Aeusserungen gegen den Rabbiner Herrn Dr. Max Schornstein die Anklage wegen Verspottung beziehungsweise Ehrenbeleidigung, worüber beim hiesigen Bezirksgerichte am 12. und 19. November verhandelt wurde. Der Angeklagte erklärte, dass er nicht die Absicht hatte, den Kläger Herrn Seifert zu verspotten, sondern er habe sich nur im Tone der Entrüstung über Theorie und Praxis beim „Leitmeritzer Wochenblatte" ausgelassen. Für die behaupteten Tatsachen trat er den Wahrheitsbeweis an. Im Verlaufe der Zeugeneinvernahme erklärte der Zeuge David 0 f n e r, Tabakverleger, mosaischer Konfession, dass er bei der Firma Seifert u. Co. seit 1900 Tabellen und Bücher drucken lasse, dass er das „Leitmeritzer Wochenblatt" verschleisse und durch mehrere Monate sein Haus zum Verkauf im „Leitmeritzer Wochenblatt" inseriert habe und dass Herr Seifert bei ihm Postwertzeichen, Zigarren und Zigaretten kaufe. Zeuge Sigmund Engel, Papierhändler, mosaischer Konfession, in Leitmeritz, gab an, dass er seit langer Zeit mit Seifert in Geschäftsverbindung stehe, dass Seifert von ihm kaufe und er von Seifert. Ueber den Umfang des Geschäftes und die Höhe der Forderung verweigerte der Zeuge mit Rücksicht auf das Geschäftsgeheimnis die näheren Angaben. Zeuge Vincenz Pollak, Glaswarenhändler, gab an: Vor mehreren Monaten sass ich mit Herrn Papierhändler Engel und noch zwei Herren im Hotel Krebs; hiebei wurde auch von Herrn Seifert gesprochen und Herr Engel sagte : Das Geschäftsverhältnis mit Seifert verdriesse ihn schon, weil Seifert seinen Zahlungsverbindungen schlecht nachkommt, er habe Herrn Seifert auch scharf gemahnt. Nach langwieriger Verhandlung und Einvernahme mehrerer weiterer Zeugen wurde das Beweisverfahren geschlossen. Der Vertreter des Klägers Dr. Köcher führte aus, es handle sich um einen Tendenzprozess; — die Führung des Wahrheitsbeweises sei nicht gelungen. Der Angeklagte sei zu weit gegangen, und er fordere deshalb dessen Bestrafung. Der Angeklagte Dr. Schornstein erklärte, ihm habe es sich nur um die Wahrung allgemeiner öffentlicher Interessen gehandelt, eine Beleidigung der Person des Klägers sei ihm aber ferne gelegen. Der Vertheidiger Dr. Wunder führte aus, wenn das „Wochenblatt" die Juden boykottiere, so sei es Pflicht des Herausgebers, diese Prinzipien zu seinen eigenen zu machen, und wenn er davon abweiche, so müsse er es sich gefallen lassen, wenn man sagt, dass in seiner Brust zwei Seelen wohnen. Der Angeklagte habe Seifert nicht beleidigt, sondern habe sich in der Abwehr befunden. Der Richter, Herr Landesgerichtsrat F 1 ö g 1, fällte folgendes Urteil: 4 s