Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 15 (1903)
- Issue
- 12 (12.1903)
- Date
- 1903-12-01
- Page
- Seite 17 (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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. : / Zu den Judenexzessen in Zablotow. Am 25. Oktober brachte das antisemitische „Alldeutsche Tagblatt" folgende Korrespondenz aus Lemberg: „Kürzlich hat sich der Unmut der galizisclien Landbevölkerung gegen die Juden in dem Judenstädtchen Zablo'tow in Ausschreitungen Luft gemacht. Die Juden verbreiteten hierüber übertriebene Berichte, wie dies immer ihre Taktik bei solchen Gelegenheiten ist, um die öffentliche Meinung zu alarmieren. Wie nun das „Slowo polskie" mitteilt, hat die behördliche Untersuchung festgestellt, dass bei den Ausschreitungen in Zablotow bloss die zwei jüdischen Krämer Moses Karpel und Jonas Burg schwer und noch sechs andere Juden leicht verletzt wurden. Bemerkenswert ist es, dass das amtliche Protokoll über die behördliche Untersuchung betreffs der Zablotower Exzesse zum Schlüsse erklärt, „dass diese Exzesse durch den Wucher und die Arroganz der Zablotower Juden provoziert worden sin d." Das „Alldeutsche Tagblatt" musste sich hierauf bequemen, am 21. November folgende amtliche Berichtigung abzudrucken: An Wohlgeboren Herrn Wilhelm Philipp Hauck, Heichsratsabgeordneten, als verantwortlichen Schriftleiter der periodischen Druckschrift „Alldeutsches Tagblatt", Wien, 3/1, Hauptstrasse 29. Die gefertigte Staatsanwaltschaft ersucht um Veröffentlichung der nachstehenden amtlichen Berichtigung in der nächsten oder zweitnächsten Nummer des „Alldeutschen Tagblattes" : Die Folge 170 der periodischen Druckschrift „Alldeutsches Tagblatt" vom 25. Gilbharts (Oktober) 1903 brachte unter der Merke „Judenexzesse in Zablotow" die Nachricht, das amtliche Protokoll über die behördliche Untersuchung betreffs der Zablotower Exzesse erkläre am Schlüsse, dass diese Exzesse durch den Wucher und die Arroganz der Juden provoziert worden sind. Diese Nachricht ist vollständig unrichtig; die behördlichen Anzeigen und protokollarischen Aufnahmen enthalten hinsichtlich der Ursache der Exzesse keine derartige Feststellung. K. k. Staatsanwaltschaft Wien am 19. November 1903. Der k. k. II. Staatsanwalt: Dr. Bobies."