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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1903-12-01 · 12 (12.1903) · p. Seite 6

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
15 (1903)
Issue
12 (12.1903)
Date
1903-12-01
Page
Seite 6 (sequence 9)
Language
German
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6 Wir können auf die Segnungen der Koerber'schen Pressreform nicht warten, denn mittlerweile werden Tausende von jüdischen Existenzen zu Grunde gerichtet, die dem Staate ehrlich ihre Gut- und Blutsteuer entrichten. Herr von Ko erber wird sich endlich doch zu einer geänderten Taktik gegenüber der antisemitischen Hetzpresse entschliessen müssen, wenn er nicht die Verantwortung auf sich laden will, durch die Duldung dieser nichtswürdigen Treibereien die russischen Greueltaten auf österreichisches Gebiet zu verpflanzen \ Das neue Heimatgesetz und die Juden. Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, welch ungeheuere Schwierigkeiten überwunden werden müssen, um in Oesterreich und speziell in Wien einen noch so wohlbegründeten politischen Rechtsanspruch durchzusetzen, so wäre derselbe durch die nunmehr dreijährige Geschichte der Wirksamkeit des neuen Heimatgesetzes in eklatanter Weise erbracht worden. Zweimal mussten die Ausländer den Leidensweg durch alle Instanzen hindurch bis zum Verwaltungsgerichtshof durchmachen, um das Recht auf taxenfreie Zusicherung der Aufnahme in den Gemeindeverband zu erzwingen. Und auch heute noch, nachdem der Verwaltungsgerichtshof bereits entschieden hat, dass der Wortlaut des neuen Heimatgesetzes dem Ausländer vom 1. Jänner 1901 angefangen den Anspruch auf Zusicherung der Aufnahme in den Heimatverband verleiht, wird seitens der Gemeinde Wien noch jedes Gesuch eines Ausländers mit der Begründung abgewiesen, dass dieser Anspruch derzeit noch nicht besteht. In jedem einzelnen Falle ist daher der Gesuchsteller gezwungen, gegen die abAveisliche Entscheidung der Gemeinde Wien an die Statthalterei zu rekurrieren, welche natürlich im Sinne der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes die Erledigung der Gemeinde Wien aufhebt. Gegen diese Entscheidungen der niederösterreichischen Statthalterei ergreift die Gemeinde Wien immer und immer wieder den Rekurs an das Ministerium des Innern, obwohl die Erfolglosigkeit dieses Rechtsmittels von vornherein feststeht. Die Machthaber der Wiener Gemeinde machen gar kein Hehl daraus, dass es ihnen nur darum zu tun ist, durch diese Taktik wenigstens die tatsächliche Wirksamkeit des Gesetzes nach Möglichkeit hinauszuschieben. Hat aber der Ausländer durch alle Fährlichkeiten hindurch die Zusicherung der Aufnahme in den Heimat verband ersiegt, so hat er noch bei der n.-ö. Statthalterei einen schweren Kampf um Aufnahme in den österreichischen Staatsverband zu bestehen.

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