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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1903-10-01 · 10 (10.1903) · p. Seite 30

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
15 (1903)
Issue
10 (10.1903)
Date
1903-10-01
Page
Seite 30 (sequence 33)
Language
German
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30 Plünderung des Eigentums der Juden vorzunehmen. Eine derartige Absicht hat aber nicht bestanden und kann überhaupt nicht besteben, und unsere Gemeinde hat es nicht verdient, dass die Obrigkeit ihr solches zutraut; jetzt ist sie durch diese Denunziation vor der Regierung und allen Bewohnern selbst der entlegensten Teile des Russischen Reiches beschimpft. Die Gemeinde hat niemals das Verlangen nach dem Eigentum der Juden ausgesprochen, sondern ist im Gegenteil stets auf ihren Schutz bedacht gewesen." Bei der den rauhen Dörflern so hübsch zu Gesichte stehenden moralischen Entrüstung über die ein enk) änkende Insinuation bat es indessen nicht sein Bewenden, denn mit überraschendem logischem Sprung heisst es weiter in dem zitierten Gemeindebeschluss : „Im höchsten Grade gekränkt durch die Verleumdung der Juden und zum Schutz gegen künftige Wiederholungen solcher Vorkommnisse haben wir beschlossen: 1) Bei der hohen Obrigkeit darum nachzusuchen, dass den Einwohnern von Nowospassowo in Grundlage des Art. 821 des Gesetzes vom 2. Juni 1891 und der darauf bezüglichen Interpretation des Dirigirenden Senats vom 22. Jänner 1896 verboten werde, gleichviel unter welchem Vor wände, den Juden Quartiere in ihren Häusern zu vermieten oder Juden als Dienstboten anzunehmen. 2) Da die brüderlichen (?) Beziehungen unserer Doifgenossen zu den Juden in Nowospassowo Letzteren als Vorwand tür jene falschen Gerüchte und für die Denunziation gedient haben, beschliessen wir folgende Einschränkung der Freundschaft mit den Jaden : Niemand von uns darf von den Juden irgend welche Waaren kaufen oder ihnen solche verkaufen, und darf überhaupt mit ihnen weder in kommerzieller noch in anderer Hinsicht etwas gemein haben, was das gegenseitige Veihältniss zu einem freundschaftlich bindenden machen könnte. 3) Es sollen den Juden keine Plätze zur Aufstellung von Tischen, Häuschen oder zur Einrichtung irgend welcher Räumlichkeiten für den Handelsbetrieb, selbst an den Jahrmarktstagen nicht, zur Verfügung gestellt werden. 4) Die Nichterfüllung oder Verletzung obiger Vorschriften soll in gesetzlicher Grundlage bestraft werden." Hiezu bemerkt die „St. Petersburger Zeitung" : „Wie ein richtiger Schildbürgerstreich hört sich dieser seltsame Beschluss der Nowospassowzer an und man könnte herzlich darüber lachen, wenn die Voraussetzung der Naivetät der beschliessenden Versammlung zuträfe. Es wird aber gestattet sein, in dieser Richtung bescheidene Zweifel zu hegen und den „Nowosti" Recht zu geben, welche aus dem Kontrast zwischen der so edlen und humauen Empörung und den Beschlüssen im Kruschewan'schen Stile entnehmen wollen, dass nicht die Bauern selbst, sondern die Händler und Kulaks die geistigen -Urheber waren, welche die Gelegenheit benutzten, eine ihnen unbequeme Konkurrenz zu beseitigen." Der Beschluss der Gemeindeversammlung unterlag natürlich der Bestätigung durch das Kreisplenum in Mariupol, dessen Verfügung folgendermassen lautete : „Das Plenum ist durchaus davon überzeugt, dass die Gemeinde von Nowospassowo zur VerÜbung widergesetzlicher Handlungen und wilder unchristlicher Ausbrüche des Ha.-sfs gegen die Fremdslämmige nicht fähig ist. Es hat daher ein volles Verständnis für die im Dorfe herrschende Empöiung über die gegen die Bewohner gerichteten albernen Verdächtigungen. Aber das Plenum ist doch genöthigt, die Gemeindeversammlung darauf aufmerksam zu machen, d&<$ jene Leute (die Juden), unter dem Druck der Faust tür ihr Leben, nicht im Stande waren, ruhig und mit Ueberleguug zu handeln. Darum sollte man beim Entstehen solcher Geiüchte Nachsicht üben und den guten Ruf der Bewohuer von Nowospassowo zu wahren bestrebt sein. Abgesehen davon steht der Beschluss der Gemeindeversammlung in offenbarem Wider-

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