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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1903-10-01 · 10 (10.1903) · p. Seite 28

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
15 (1903)
Issue
10 (10.1903)
Date
1903-10-01
Page
Seite 28 (sequence 31)
Language
German
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28 in Budweis, erschien vor Kurzem der mitfolgende Artikel, in welchem zweifellos das Vergehen nach §§ 302 und 303 Str.-G. bedangen wird. Die Nichtbeanstandung dieses Artikels durch die k. k. Staatsbehörde hat unter unseren Glaubensgenossen lebhafte Beunruhigung hervorgerufen und wir erfüllen nur einen von vielen Seiten an uns gerichteten Auftrag, wenn wir an Euere Exzellenz die Bitte richten, die zuständigen Behörden für die Zukunft anzuweisen, dass derlei Aufreizungen gegen unsere Glaubensgemeinschaft, resp. Herabwürdigung der Gebräuche und Einrichtungen der jüdischen Religionsgesellschaft durch Handhabung des objektiven Verfahrens verhindert, resp. durch strafgerichtliche Verfolgung der Schuldigen geahndet werden." MähriSGh-Ostrail. Unsere Kultusgemeinde ist von einem schweren Schlage betroffen worden. Am Morgen des zweiten Neujahrstages wurde der Gründer und laugjährige Vorsteher der Ostrauer Kultusgemeiude, Herr kais. Rath Markus Strassmann durch einen plötzlichen Tod seinem segensreichen Wirken entrissen. Herr kais. Rath Markus Strassmann hat unsere Kultusgemeinde seit ihrem Bestände mit Hingebung und Aufopferung geleitet, und unersetzlich ist der Verlust, den diese durch das Hinscheiden ihres bewährten Führers und Rathgebers erleidet. Das Andenken dieses edlen, für das öffentliche Wohl seiner Glaubensbrüder bis zum letzten Atemzuge rastlos tätigen Mannes wird in unserer Mitte nie erlöschen. Die feierliche Bestattung fand Freitag den zb. September, 3 Uhr Nachmittags, unter Teilnahme der gesamten jüdischen Bevölkerung statt. Berlin. Das Landgericht I Berlin verhandelte gegen den Schriftsteller Paul Roch und den Rechtsanwalt Eduard Jüngst wegen Beschimpfung der jüdischen Religion. Unter Anklage stand eine Broschüre Koch's : Der Ritualmord, eine Forderung des Alten Testamentes, die nachweisen will, dass auch die heutigen Juden den Ritualmord noch als Gebot ihrer Religion anerkennen müssen. Eine Anzahl Exemplare der Broschüre war von der Geschäftsstelle der ,.Deutschen Hochwacht" verbreitet worden, deren Geschäftsführer seinerzeit Jüngst war. Der Gerichtshof sprach Jüngst frei, da es sowohl für die Verbreitung der Druckschrift durch ihn, als auch für die Mittäterschaft an der nötigen Unterlage fehle, erklärte die ,n der Broschüre aufgestellte Behauptung Koch;s für unwahr und beschimpfend und veruiteilte Koch zu drei Monaten Gefängnis, welche Strafe, da Koch noch sechs Monate zu verbüssen habe, in eine Zusatzstrafe von 14 Tagen Gefängnis umgewandelt wurde. Frankfurt a. M. (Julius PI otke.) Der Rechtsanwalt und Notar J. Plotke ist am 26. September d. J. nach längerer Krankheit im Alter von 46 Jahren gestorben. Plotke, jederzeit mildtätig und hilfsbereit, war nicht nur ein Freund aller Bestrebungen zu Gunsten der bedrängten russischen und rumänischen Juden, er nahm sich überhaupt der Armen au und wusste viel Not und Elend zu lindern. Er entfaltete namentlich eine hervorragende Tätigkeit im Verwaltungsrat der Jewish Kolonisation Assoziation zu London und Paris, sowie in der Baron Hirsch-Stiftung. Ferner war er Vorstandsmitglied des deutsch-israelitischen Gemeindebuudes, des Hillsvereines für deutsche Juden in Berlin, der Grossloge Bne-Brith und zahlreicher Stiftungen. Sein reiches juristisches Wissen, das er namentlich in consultativer Praxis und im Zivilprozess betätigte, sowie sein

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