Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 15 (1903)
- Issue
- 10 (10.1903)
- Date
- 1903-10-01
- Page
- Seite 27 (sequence 30)
- Language
- German
- Belongs to
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27 allein in unserer Ehre und in unseren bürgerlichen Rechten gekränkt, sondern auch in unserer wirtschaftlichen Existenz schwer geschädigt werden. In der Beilage beehren wir uns, Euerer Exzellenz eine Nummer der in Innsbruck erscheinenden „Tiroler Post" zu unterbreiten und die Aufmerksamkeit Euerer Exzellenz auf den Artikel „Zur Verjudung der Innsbrucker Geschäftswelt" zu lenken. In diesem Artikel wird nicht allein unseren Glaubensgenossen das durch Art. 4 des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Eechte der Staatsbürger gewährleistete Eecht der Freizügigkeit der Person und des Vermögens bestritten, sondern es wird auch direct gegen die jüdischen Geschäftsleute der Boykott gepredigt mit den Worten: „Christen, kauft bei Christen! Deutsche, werdet nicht zu Verrätern an Eueren Stammesgenossen! Die jüdischen Kaufläden mögen von allen christlichen Käufern, besonders den Frauen, gemieden werden." Dieser Artikel konnte ungehindert erscheinen, obwohl mittelst Plenarentscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 27. October 1896 der Boykott als eine strafbare Handlung im Sinne des § 302 Str.-G. erklärt wurde und obwohl seither dieselbe höchste Gerichtsstelle des Reiches die angestrebte Scheidung der Confessionen auf Gebieten, die mit ihren religiösen Interessen gar nichts zu tun haben, als Anlass zu feindseligen Parteiungen zwischen den Einwohnern des Staates, als „Feindseligkeit" im Sinne des § 302 Str.-G. bezeichnet hat. Wir Staatsbürger jüdischen Glaubens erfüllen mit patriotischer Treue und Gewissenhaftigkeit unsere Pflichten gegenüber der staatlichen Gesamtheit. Wir entrichten unsere Steuern an Gut und Blut mit derselben Hingebung wie unsere christlichen Mitbürger. Wir verlangen daher dasselbe Recht auf ungestörte Ausübung unseres Erwerbes und den Schulz der Staatsgewalt, wenn dieses Recht beeinträchtigt wird. Unter Berufung auf die Staatsgrundgesetze, auf das Strafgesetz und auf die massgebenden oberstgerichtlichen Entscheidungen, erheben wir daher vor Euerer Exzellenz laut und eindringlich Beschwerde gegen die Duldung solcher Angriffe auf unsere physische und moralische Existenz seitens der k. k. Staatsanwaltschaften in Tirol und erwarten von der oft betätigten Gesetzestreue und Gerechtigkeitsliebe Euerer Exzellenz, dass Sie die zuständigen Staatsbehörden anweisen werden, gegenüber künftigen derartigen Rechtsverletzungen pflichtgemäss ihres Amtes zu walten." Wien, 20. September 1903. (Folgen die Unterschriften.) Herabwürdigung jüdischer Religionsgebräuche. Wir haben am 21. September folgende Beschwerde an das k. k. Justizministerium gerichtet: „In der antisemitischen Provinzpresse, insbesondere in der „Nordböhmischen Zeitung" in Bodenbach und „Jihoceske Listy"