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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1903-10-01 · 10 (10.1903) · p. Seite 24

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
15 (1903)
Issue
10 (10.1903)
Date
1903-10-01
Page
Seite 24 (sequence 27)
Language
German
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24 Unser Kechtsschutzbureau hat sich an das k. u. k. Korpskommando des X. Korps mit dem Ersuchen gewendet, über den hier gemeldeten Vorfall eine Untersuchung einzuleiten. Von dieser Eingabe an das Korpskommando haben wir auch den Eeichskriegsminister verständigt. Verurteilte Verleumderinnen. Aus Neu-San dec wird uns berichtet: Am 26. September wurde vor dem hiesigen Bezirksgerichte die Bäuerin Konstancza Mouwka aus Zavada zu einer Arreststrafe in der Dauer eines Monates verurteilt, weil sie den jüdischen Einwohner von Zavada, Aba Li'eb ermann, beschuldigt hatte, dass er zu rituellen Zwecken Christenblut gebrauche. Das Kreisgericht Kuttenberg als Berufungsinstanz hat am 26. September das Urteil des Bezirksgerichtes Humpolec, durch welches die 15jährige Antonie Dvorak aus Bistra wegen Verleumdung des Humpolecer Kantors Jakob Posamentir, begangen durch Erdichtung eines Ritualinordmärchens, zu einer achttägigen Arreststrafe verurteilt worden war, bestätigt. Missbräuchliche Anwendung des Gewerbegesetzes. Aus T a r n o p o 1 wird uns gemeldet: Die hiesige Bezirkshauptinannschaft verurteilte viele jüdische Kaufleute, weil sie im verflossenen Jahre an den jüdischen Neujahrstagen ihre Geschäfte sperrten. Eine ältere Verordnung gestattet es nämlich, einen Kaufmann mit einer G-eldbusse zu bestrafen, wenn dieser, ohne es vorher bei der zuständigen Behörde angemeldet zu haben, das Geschäftsunternehmen einstellt. Die Tarnopoler Bezirkshauptmannschaft darf sich auf die Entdeckung, dass die zeitweilige Sperrung während der jüdischen Feiertage als "eine „Einstellung des Geschäftsbetriebes'4 zu gelten hat, ein Patent nehmen. Die Verurteilten rekurrierten an die galizische Statthalterei, jedoch ohne Erfolg. Vor Kurzem wurden ihnen die Urteile der Bezirkshauptmannschaft, von der Statthalterei bestätigt, zugestellt. In Gewerbesachen ist die Statthalterei die höchste Instanz, so dass den Betroffenen ein weiteres Rechtsmittel nicht mehr zusteht. Wegen Entführung einer Minderjährigen verurteilt. In unserem diesjährigen Julihefte berichteten wir, dass der Bauernbursche Jan Wojdziech Dudzik aus Möcina die 15jährige Tochter Gittel des Dorfkrämers Abraham Schein

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