Mannheim
Compact Memory

Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1903-10-01 · 10 (10.1903) · p. Seite 25

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
15 (1903)
Issue
10 (10.1903)
Date
1903-10-01
Page
Seite 25 (sequence 28)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/9756662-9602757-9602988--0853-9603015
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

25 aus Rozmierowa bei Neu-Sandec entführt und in das Frauenkloster nach Alt-Sandec gebracht hat. Auf Veranlassung unseres Rechtsschutzbureans wurde die Strafanzeige gegen Jan Wojdziech D u d z i k an die k. k. Staatsanwaltschaft in Neu-Sandec erstattet und auch das Justizministerium von dem Vorfalle verständigt. Dudzik wurde verhaftet und am 21. September fand gegen ihn vor dem Kreisgerichte Neu-Sandec die Schlussverhandlung statt, bei "welcher er wegen Entführung einer Minderjährigen zu einer vierzehntägigen Arreststrafe verurteilt wurde. Interessant in der Urteilsbegründung ist die Tatsache, dass das Gericht die Angabe des Angeklagten, sein Beichtvater habe es als ein gottgefälliges Werk bezeichnet, wenn er die jüdische Seele rette, als mildernden Umstand angenommen hat. Der wackere Beichtvater geht selbstverständlich straflos aus. in Ausübung der väterlichen Gewalt. Im August d. J. wurden David Ader und die Geschwister Israel, Moses und Chawe Tracht zu Lezaisk (Galizien) von der k. k. Staatsanwaltschaft Rzeszow wegen öffentlicher Gewalttätigkeit durch gefährliche Drohung und wegen schwerer körperlicher Beschädigung angeklagt, begangen dadurch, dass sie die heimlich aus dem Elternhause entflohene minderjährige Marie T räch t angeblich gewaltsam nach Hause zurückführten und deren Bücktritt zur jüdischen Religion erzwingen wollten. Ueber Ersuchen des Präsidenten der israelitischen Kultusgemeinde Rzeszow und nach Einholung eines Rechtsgutachtens hat unser Rechtsschutzbureau den Angeklagten in der Person des Landesadvokaten Dr. Maurycy H o 1 z e r in Rzeszow einen Verteidiger bestellt, welcher in grossmütiger Weise auf das ihm angebotene Honorar verzichtete. Bei der am 1. September d. J. durchgeführten Schlussverhandlung vor dem k. k. Kreisgei ichte Rzeszow wurden die Angeklagten von der Anklage wegen öffentlicher Gewalttätigkeit nach §§ 98 und 99 Str.-G., sowie wegen schwerer körperlicher Verletzung freigesprochen und nur der öffentlichen Gewalttätigkeit nach § 93 St.-G. (Einschränkung der persönlichen Freiheit) schuldig erkannt und verurteilt: David Ader zu zwei Monaten, Israel und Moses Tracht zu je einem Monate und Chawe Tracht zu vierzehn Tagen Kerkers. Da sich sämtliche Angeklagte in Untersuchungshaft befanden, sah deren Verteidiger trotz seiner Ueberzeugung, dass die Geschwister Tracht namens der Eltern gehandelt hatten und daher im vollen Rechte waren, die entwichene Schwester ins elterliche Haus zurückzuführen (§ 14 5 a. b. G.-B.), sich veranlasst, auf das Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde zu verzichten, weil sonst die Angeklagten mindestens noch weitere zwei Monate in Untersuchungshaft verblieben wären.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.