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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1903-08-01 · 8 (August/September 1903) · p. Seite 12

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
15 (1903)
Issue
8 (August/September 1903)
Date
1903-08-01
Page
Seite 12 (sequence 15)
Language
German
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12 Schuljahres nur dann gestattet, wenn auch die Eltern von einem Gemeindebezirk in den anderen übersiedeln. Findet kein Wohnungswechsel statt, so ist zum Wechsel der Schule während des Schuljahres ausdrücklich die Bewilligung des Ortsschulrates seitens der betreffenden Partei einzuholen. In den vorliegenden Fällen ist weder eine Uebersiedlung der Eltern aus ihrem Wohnbezirke in einen anderen, noch auch ein Ansuchen derselben an den Ortsschulrat um die Bewilligung zum Wechsel der Schule erfolgt. Auf Grund eines Erlasses des Bezirksschulrates vom 26. April 1898 wird es sogar als unstatthaft erklärt, solche schulpflichtige Kinder, die in einen anderen Schul Sprengel übersiedeln (was hier nicht geschehen ist) während des Schuljahres, zu Ende oder Anfang desselben, seitens der Schulleitung gegen den Willen der Eltern auszuschulen. Soweit die gesetzliche Bestimmung. Eine Anzahl der durch diese Ausschulungen betroffenen Eltern hat die Beschwerde an den Bezirksschulrat und im weiteren eventuellen Instanzenzuge an den Lindesschulrat j?und an das ünterrichtsm inisterium ergriffen. ImfTraume. In Lobositz a. d. E. gab es wieder einmal einJRitualmärchen. Ein bei dem Kaufmann Kafka bedienstetes, 15 Jahre altes Mädchen weckte um halb 10 Uhr abends ihren Dienstgeber mit der Angabe, es habe sie jemand knebeln und würgen wollen. Die sofort eingeleitete Untersuchung ergab jedoch nicht den geringsten Anhaltspunkt für die Behauptnng des Mädchens,*das wahrscheinlich geträumt haben dürfte. Die 81utb3scliuldipng von Dubossary. Die Behörden in Odessa haben den Mörder jenes Knaben entdeckt, dessen Tod die Veranlassung zur Action des Kischenewer Antisemitenblattes „Bessarabetz" gegen die dortigen Juden gebildet hatte und zu den bekannten Exzessen gegen dieselben führte. Dem ausführlichen Berichte über die Eruirung des richtigen Sachverhaltes entnehmen wir Folgendes: In Dubossary, einem kleinen Städtchen im Gouvernement Cherson, wurde am 22'. Februar d. J. in dem Garten des Scholubow der Leichnam eines Knaben namens Michael Rybacenko gefunden. An der Leiche bemerkte man eine grosse Menge mit einem spitzigen Messer zugefügter Wunden. Es währte nicht lange, als in Dubossary und Umgebung das Gerücht ausgesprengt wurde, dass die Juden den Knaben ermordet hätten. Das Gerücht fand immer weitere Verbreitung und führte schliesslich in Kischenew zu den bekannten Ereignissen. Der Gouverneur von Cherson, Levasew,

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